Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.453

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ben und Vertretungsregelungen wurden rechtzeitig vorbereitet. Zwei Mitarbeitende des Personalwesens wurden mit der Stellvertretung beauftragt.
Der Urlaub bzw. die Abwesenheit waren Thema bei den Bewerbungsgesprächen ohne verbindliche Zusage.

Frage 2:

Finden Sie es gerecht und fair gegenüber allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtmagistrats, jemanden bereits vor Dienstantritt einen 9,5-Wochen-Urlaub zu versprechen, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 3:

Warum haben Sie der Bewerberin Frau B. (nunmehrige Personalamtsleiterin)
nicht eindeutig zu verstehen gegeben, dass ein 9,5-Wochen-Urlaub aufgrund geltender Rechtsvorschriften bzw. natürlich auch aus Gründen der Fairness allen anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Stadtmagistrats gegenüber, nicht
möglich ist?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 4:

Hat es die Stadt Innsbruck wirklich notwendig, einer Bewerberin, einem Bewerber
vor Dienstantritt einen 9,5-Wochen-Urlaub zu versprechen, nur damit die Stelle im
Stadtmagistrat überhaupt angenommen wird?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 5:

Ist der Stadtmagistrat nach vier Jahren Bürgermeister Georg Willi tatsächlich mittlerweile so ein schlechter Dienstgeber, dass man ein derartiges Versprechen abgeben muss (9,5 Wochen Urlaub), damit jemand als Personalamtsleiterin überhaupt tätig wird?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 6:

Wenn nein (zu Frage 4 und 5), warum hat man sich dann nicht für einen anderen
Bewerber bzw. eine andere Bewerberin entschieden, deren wichtigste Bedingung
für die Annahme der Stelle (!!!) nicht ein 9,5-Wochen-Urlaub ist?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

Frage 7:

Wie kann man überhaupt als Bürgermeister einer zukünftigen Personalamtsleiterin rein abrechnungstechnisch einen Urlaub versprechen, die noch keine Minute
im Innsbrucker Stadtmagistrat gearbeitet hat, und gemäß Urlaubsgesetz (Bundesgesetz) noch keinen Urlaubsanspruch hat?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.

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