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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf

- S.452

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Aktuell verfügt das Personalamt des Stadtmagistrats über eine Personalamtsleiterin und
16 MitarbeiterInnen, und trotzdem ist es dem Bürgermeister laut einer Anfragebeantwortung
zu einer Anfrage des Gerechten Innsbruck nicht möglich, die genaue Anzahl der städtischen
MitarbeiterInnen zu beziffern. Einzig ein 9 ½ Wochen Urlaub der vor Kurzem eingestellten
Personalamtsleiterin ist aufgrund der sogenannten Rückfallebenen (nicht nur eine Rückfallebene) möglich.
Für viel Unmut, aber auch Unverständnis innerhalb und außerhalb des Stadtmagistrats sorgt
auch die Aussage des Bürgermeisters: "Sie hat damals beim Einstellungsgespräch klar gesagt, dass sie den Posten nur dann annimmt, wenn sie diese von ihr lange geplante Reise
antreten kann. Es handelt sich also um die Einlösung eines Versprechens."
Dies einerseits, weil der Stadtsenat vor dementsprechender Beschlussfassung über die Bestellung der Personalamtsleiterin nicht über das gegenständliche Versprechen informiert
wurde. Wohl deshalb, da ein Versprechen des Bürgermeisters für einen 9 ½ Wochen Urlaub
eine Ablehnung der Bestellung der Personalamtsleiterin zur Folge gehabt hätte.
Andererseits, weil es weder im Stadtmagistrat noch in der Privatwirtschaft üblich ist, dass
man einer Bewerberin für eine Arbeitsstelle einen 9 ½ Wochen Urlaub versprechen muss,
nur damit sie die Stelle überhaupt annimmt. Eine derartige Vorgangsweise ist nicht nur arbeitsrechtlich brisant, sondern vor allem unfair und ungerecht allen anderen MitarbeiterInnen
des Stadtmagistrats gegenüber - aber auch all jenen BewerberInnen, die sich für eine Stelle
beim Stadtmagistrat der Stadt Innsbruck bewerben wollen. Eine mögliche Rechtfertigung für
dieses Versprechen des Bürgermeisters ergibt sich nur aufgrund mutmaßlicher beruflicher
Unerfahrenheit aufgrund seiner bisherigen beruflichen Laufbahn.
In dieser Stellungnahme gegenüber der Kronen Zeitung vermittelt der Bürgermeister auch
den Eindruck, dass es offensichtlich egal sei, ob die Personalamtsleiterin anwesend ist oder
nicht! Ob selbiges der Personalamtsleiterin gegenüber fair ist, sei dahingestellt. Ebenso vermittelt der Bürgermeister mit seiner Aussage gegenüber der Kronen Zeitung, dass er sich um
Frau B. als zukünftige Leiterin des Personalamts, aus welchen Gründen auch immer, bemühen musste und er deshalb den Urlaub von 9 ½ Wochen versprochen hat.
Ungeachtet dessen wurde dem Anfragesteller vom Hörensagen mitgeteilt, dass die Personalamtsleiterin nicht entsprechend dem Entlohnungsschema für Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst entlohnt werden soll, sondern wesentlich höher. Auch das gilt es selbstverständlich zu hinterfragen, wobei der Fragesteller in der Fragestellung selbst selbstverständlich auf
den Datenschutz Rücksicht nehmen wird.

Frage 1:

Aufgrund welcher Rechtsgrundlage haben Sie Frau B. (nunmehrige Personalamtsleiterin) diesen Urlaub von 9,5 Wochen versprochen, und warum haben Sie
den Stadtsenat nicht vorab über dieses Versprechen informiert?

Antwort:

Es wurde entsprechend den Bestimmungen des Dienstrechts und des Stadtrechts der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) Urlaub und Zeitausgleich genehmigt. Durch Reduktion des Beschäftigungsausmaßes (und damit auch
des Bezugs) wurden Über- und Mehrstunden in Zeit abgegolten. Die Magistratsdirektorin, die Zentralpersonalvertretung und alle Abteilungen wurden
vorab in Gesprächen und Sitzungen informiert, per Email am 09.05.2022. Die
gesamte Mag.-Abt. I, Personalwesen, wurde in Kenntnis gesetzt und ÜbergaSeite 2 von 7