Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.52
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Innsbruck GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Mag. Arnold SCHETT, und
der Innsbrucker Soziale Dienste GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Hubert
Innerebner, einen Vertrag über die prioritäre
Bettenvergabe an Bürger/innen der Landeshauptstadt Innsbruck im Heim St. Vinzenz
ab.
Dieser Beschluss erlangt unter dem Vorbehalt Gültigkeit, dass die im Vorfeld abzuschließende Leistungsvereinbarung über
die stationäre Hilfe für pflegebedürftige Personen zu GZ Va-777-1598/1 zwischen dem
Land Tirol und der St. Vinzenz der Barmherzigen Schwestern Innsbruck GmbH beidseitig unterschrieben bis 01.01.2023 vorliegt.
31.
V 15079/2022
"Preis der Pädagogik der Landeshauptstadt Innsbruck", Richtlinien
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
referiert den Antrag des Stadtsenates vom
12.10.2022:
Die Stadtgemeinde Innsbruck schreibt biennal beginnend mit dem Schuljahr 2022/2023
den "Preis der Pädagogik der Landeshauptstadt Innsbruck" aus.
Grundlage für den Preis sind die beiliegenden Richtlinien zur Vergabe laut einstimmiger Empfehlung der Mitglieder des gemeinderätlichen Ausschusses für Bildung, Gesellschaft und Diversität vom 15. Juni 2022,
wobei für die Richtlinien folgenden Abänderungen gelten:
§ 7 Abs. 1 wird wie folgt ergänzt:
Eine Ablehnung dieses Vorschlages
ist durch das ressortzuständige
Stadtsenatsmitglied nicht möglich.
§ 7 Abs. 6 d) Streichung des Satzes:
Enthaltungen sind nicht vorgesehen.
§ 7 neuer Abs. 11:
Der Vorschlag der Jury wird dem
Stadtsenat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
Die erforderlichen finanziellen Mittel sind jeweils in ungeraden Jahren im jeweiligen
Haushaltsplan der Mag.-Abt. V, Schule und
Bildung, vorzusehen.
GR-Sitzung 25.10.2022
GR Mag. Plach: Stellvertretend für die erkrankte StRin Mag.a Mayr darf ich für die Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses
Preises, auch als Ausfluss aus der Bildungsstrategie, danken.
Es ist ein wichtiges Signal der Wertschätzung in einem Bereich, in dem sehr oft Leistungen als Selbstverständlichkeit angesehen werden. Es geht darum, PädagogInnen
und Konzepte vor den Vorhang zu holen
und ihnen die Öffentlichkeit zu geben, die
sie sich verdient haben.
Es gibt jetzt Richtlinien, leicht adaptiert, die
so den Segen des Gemeinderates finden
können. Herzlichen Dank!
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Ich melde
mich zu Wort, weil es mir wichtig ist, Folgendes anzumerken, das in der weiterführenden Erklärung zum Antrag nicht erwähnt
wird. Wir hatten natürlich große Freude mit
dem Ansinnen, Pädagogik vor den Vorhang
zu holen und dazu einen Preis auszuloben.
Da waren aber die grundlegenden Bedingungen noch andere. Pädagogik wurde damals im Gesamten verstanden, auch die
Elementarpädagogik. In dem doch sehr langen Prozess hat es eine Stellungnahme der
Mag.-Abt. V, Schule und Bildung, gegeben.
Warum das Amt gegen den Vorschlag betreffend die Elementarpädagogik war, hat
verschiedenen Gründe, die auch nachvollziehbar sind.
Wir hatten noch eine Sitzung der Arbeitsgruppe, bei der ich meine Bedenken geäußert habe, die teilweise auch für Schulen
gelten. Es ist auch für Schulen ein Aufwand,
ein Konzept zu erstellen und es würde unter
dort ebenfalls Konkurrenz erzeugen. Ich
habe angeregt, das nochmals zu überdenken.
Das wurde aber abgelehnt und was übrigblieb, war eigentlich nur die Hälfte. Ich
denke, gerade in einer Zeit, in der man
eigentlich seit Jahren feststellt, wie tragisch
es ist, dass die Elementarpädagogik nicht
so als Pädagogik gesehen wird, finde ich es
traurig, einen Preis zu beschließen, bei dem
sich das wieder herausstellt.
Aus diesem Grund werden wir uns bei diesem Punkt der Stimme enthalten, weil wir
als NEOS einen Preis der Pädagogik nicht
ablehnen können.