Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.53
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- 856 -
Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
34.
Richtlinie der Landeshauptstadt
Innsbruck für die Gewährung von
Betriebsförderungen an private
Kinderbetreuungseinrichtungen in
Innsbruck
Der Antrag des Stadtsenates vom
12.10.2022 (Seite 855) wird angenommen.
32.
V KJ 8759/2022
Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik, Ermächtigung zur Unterzeichnung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.09.2022:
Die Amtsvorständin der Mag.-Abt. V, Kinder, Jugend und Generationen, wird gemäß
§ 42 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 idgF ermächtigt, die
laut vorliegender Mustervereinbarung (Vorlage 1) abzuschließenden Förderverträge
des Amtes der Tiroler Landesregierung gemäß Art. 15a B-VG zu unterzeichnen.
33.
V KJ 14211/2022
Private Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen, Anpassungen
Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Gasser; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.09.2022:
Die Mag.-Abt. V, Bildungsservicestelle, wird
mit der Auszahlung der Betriebsförderungsnachzahlungen an die in den weiterführenden Erklärungen angeführten privaten Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für die Kalenderjahre 2020 und 2021
beauftragt.
Die budgetäre Abwicklung erfolgt über die
Kostenstelle 249000 757500 213 SU Transfers a. priv. Org. o. Erwerbszweck (SU). Es
sind keine zusätzlichen Mittel notwendig.
GR-Sitzung 25.10.2022
V KJ 14209/2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.10.2022:
Beiliegender Richtlinie für die Gewährung
von Betriebsförderungen an private Kinderbetreuungseinrichtungen in Innsbruck wird
zugestimmt.
Die Mag.-Abt. V, Bildungsservicestelle, wird
mit der Umsetzung der Betriebsförderungen
laut der Richtlinie beauftragt.
35.
V KJ 14209/2022
Sonderförderung: Entfall der Elternbeiträge durch COVID-19 in
privaten Kinderbetreuungseinrichtungen in Innsbruck während der
Phase von März bis November 2022
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
referiert den Amtsantrag vom 05.10.2022
gemäß § 57 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR):
Den privaten Innsbrucker Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Schülerhorten), die Covid-bedingt
zwischen März bis November 2022 um Betreuung zu Hause ersuchen bzw. ihren Betrieb komplett einstellen mussten und denen
durch den Ausfall von Elternbeiträgen somit
finanzielle Mindereinnahmen entstanden
sind bzw. die Eltern die Beiträge gezahlt haben ohne eine Leistung bezogen zu haben,
soll eine gedeckelte Sonderförderung für
den betreffenden Zeitraum gewährt werden.
Die budgetäre Bedeckung erfolgt über die
Kostenstelle 1.249000.757550.
GR Mag. Plach: Ich glaube, es ist wichtig,
darauf hinzuweisen, dass dieser Akt - für
uns nicht ganz verständlich - im Stadtsenat
abgelehnt wurde. Es handelt sich um die
Fortsetzung eines Projektes, das sich über
die Corona-Zeit hinweg etabliert hat. Wenn
es bei privaten Kinderbetreuungseinrichtungen durch Krankenstände oder andere COVID-19 bedingte Umstände zu Ausfällen