Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.54
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kam, gab es eine standardisierte Abwicklung für Unterstützungen, um diese wichtige
private Schiene der Kinderbetreuung in unserer Stadt weiterhin aufrecht zu erhalten.
die Einrichtung über den Zivilrechtsweg an
die Eltern wenden, wenn sie der Meinung
ist, dass die Elternbeiträge nicht rechtmäßig
einbehalten wurden.
Konkret geht es hier darum, anknüpfend an
das, was bereits in der Corona-Zeit erfolgreich umgesetzt wurde, das System nochmals aufzusetzen. Die Budgetmittel für das
Jahr 2022 sind vorhanden. Eine Einreichung wäre für private Kinderbetreuungseinrichtungen bis 10.12.2022 möglich, um
dem Ganzen wieder einen Rahmen zu geben.
Wenn wir als Stadt Innsbruck für diese Eltern, die den Schritt gesetzt haben - ich
möchte diesen nicht bewerten -, eintreten,
dann suggerieren wir den Eltern, dass das
richtig war. Das ist der Punkt, bei dem wir
gesagt haben, dass wir dem so nicht zustimmen können. Es wäre aus unserer Sicht
genau das falsche Zeichen.
Ob man die gesamten Budgetmittel dann
ausschöpft, wird man sehen, weil natürlich
die Situation jetzt eine andere als in den
letzten Jahren ist. Es ist aber wichtig, diese
Verbindlichkeit wiederherzustellen und den
standardisierten Ablauf durch das Amt mit
den vorgesehenen Unterlagen und Richtlinien weiterhin zu ermöglichen.
Was würde daraus entstehen, wenn es
Schule macht? Wo kämen wir da hin? Wir
müssten dann generell sagen, dass die
Stadt Innsbruck sämtliche Kosten sowohl
bei städtischen als auch privaten Kinderbildungseinrichtungen übernimmt. Dann wäre
das Thema erledigt. Wir als FPÖ können
dieses Zeichen so nicht setzen, deshalb
werden wir auch heute dagegen stimmen.
Daher ersuchen wir nochmals inständig, zumindest auf Ebene des Gemeinderates das
heute zu beschließen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Lassenberger.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich darf kurz
darauf eingehen, warum wir den Antrag im
Stadtsenat abgelehnt haben. Es geht nicht
darum, dass wir für private Kinderbildungseinrichtungen nichts übrighaben. Aber man
muss ganz klar sagen, dass es in den weiterführenden Erklärungen einen Satz gibt,
der uns, die FPÖ, dazu veranlasst hat, den
Antrag abzulehnen.
Es geht darum, dass einige der privaten
Kinderbetreuungseinrichtungen aufgrund
von Personalmangel durch coronabedingte
Ausfälle vorübergehend schließen mussten.
Im selben Satz wird erwähnt, dass manche
Eltern deshalb die Zahlungen eingestellt haben. Daher soll die Stadt Innsbruck jetzt finanziell einspringen, um dieses Delta zu
kompensieren.
Darin sehe ich ein großes Problem. Ich
glaube, dass es ein zivilrechtliches ist, denn
ich gehe davon aus, dass die Eltern mit den
privaten Kinderbildungseinrichtungen einen
Vertrag geschlossen haben. Wenn keine
behördliche Schließung vorliegt, muss sich
GR-Sitzung 25.10.2022
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich möchte
mich bei vielen Begründungen meinem Vorredner anschließen. Wir hatten im Stadtsenat eine wirklich sehr lange Diskussion
darüber. Für uns waren es zwei Punkte, warum wir gegen diesen Antrag stimmen. Einmal geht es darum, dass hier zusätzliche
Mittel zwar beschlossen wurden, aber das
war mitten in einer Corona-Phase, als solche Förderungen zu gewähren waren. Der
zweite Punkt ist der, dass klargestellt
wurde, dass keine Kinderbetreuungseinrichtung im Regen stehen gelassen wird, wenn
wirklich entsprechende Mittel gebraucht
werden. Wir betrachten aber die Gruppen
nicht basierend auf Zuschüssen direkt an
die Eltern.
Unvorhergesehene Ausgaben betreffen ja
nicht nur Corona, sondern auch durchaus
plötzlich andere. Ich denke beispielsweise
an Mietvorschreibungen, durch die Mehrkosten entstehen können. Wir möchten hier
mit dem Amt die Einrichtungen stützen und
nicht quasi vorauseilend einen Entfall der
Beiträge kompensieren. Wir möchten, dass
über das Amt die Einrichtungen gesamthaft
betrachtet werden. Deshalb werden wir diesem Antrag heute nicht zustimmen.