Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-10-25-GR-Protokoll.pdf
- S.624
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B EG R Ü N D U N G:
Mehr und mehr Städte prüfen Abstellflächen oder Abstell-Verbotszonen für E-Scooter.
Elektro-Roller oder E-Scooter sind des einen Freud, des andern Leid. Denn über das wilde Abstellen
der Roller irgendwo in der Gegend, manchmal auch verkehrsbehindernd, regen sich viele auf.
Ein Überblick über Maßnahmen ausgewählter Städte am Beispiel Bayern.
Städte und Scooter-Verleiher wollen dem Wildparken Einhalt gebieten und haben sich zum Teil schon
auf Parkzonen geeinigt wie in Erlangen und München. In München wurden bisher mehr als 40 spezie lle
Parkzonen für Elektro-Roller eingericht et.
Wer seinen E-Scooter in der Münchner Altstadt außerhalb der ausgewiesenen Flächen parkt, der muss
sich auf eine Verwarnung gefasst machen.- vor allem am Rand der Fußgänge rzone, in der ohnehin
nicht gefahren werden darf.
Rund 70 Verwarnungen hat die Stadt wegen " behindernd auf Gehwegen abgestellter E-Scooter" (in
der Regel 20 Euro) im ersten Ha lbjahr vert eilt. Mit den Extra-Parkflächen soll diese Zahl nun kleiner
werden . Gru ndsätzlich dürfen - wenn es keine vorgeschriebenen Parkzonen gibt - die Roller genauso
wie Fahrräder auf Gehwegen abgestellt werden. Dazu verlangen manche Verleiher ein Foto,
hochgeladen in der Nutzer-App, auf dem erkennbar ist, dass der Roller andere nicht behindert.
Eine weitere Möglichkeit: Per GPS-Positionsbestimmung ist bei manchen Verleihern ausgeschlossen,
dass ein Nutzer den Roller außerhalb der Parkzonen abstellen will. Dann verweigert die ScooterElektronik, dass die leihe beendet wird - und die Gebührenuhr läuft weiter. Manchmal blinken die
Roller auch rot, wenn sie in verbot enen Zonen abgestellt werden.
Ein Pilotprojekt in Wien reagie rt auf die Beschwerden von Einzelhändlern in der Innenstadt. Sie hatten
moniert, übera ll stünden die Fahrzeuge im Weg herum und blockierten den unbeschwerten Zugang zu
ihren Geschäften. Das Projekt der örtlichen Wirtschaftskammer WKÖ und dem Anbieter Lime stellt
Ordner ein, die chaot isch abgestellte Roller aufräumen .
Seit Einrichtung von Park-Zonen bzw. Park-Verbotszonen ist die Anzahl von Beschwerden über
„ Wildparker" in Erlangen, München und Wien jedenfalls rückläufig. Zudem haben sich die Verleiher in
einem Kooperationsvertrag dazu verpflichtet, "im Falle von verkehrsbehindernden oder
verkehrsgefährdenden E-Scootern unverzüglich zu reagieren. Im Sinne einer weiteren
Zusammenarbeit bzw. dem weiteren Erha lt von Lizenzen seitens der Stadt, sollten daher auch in
Innsbruck die Betreiber der Leihfirmen für E-Scoot er im eigenen Interesse kooperieren.