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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

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9.

I-RA/St310-1312/2017/WUR

€ 137.060,-- plus 1,1 % Eintragungsgebühr € 43.076,--) ist laut Stellungnahme
der Mag.-Abt. IV, Immobilien, auf der
mit € 4,2 Mio. dotierten Haushaltsstelle
"AOB 258 Fonds 846000 Fipos
1.001100, Unbebaute Grundstücke,
Haushaltsprogramm 2022_ GRUNDSTUECK_ ZIWI" gegeben.

Stadt Innsbruck, Kauf der Liegenschaft EZ 735, KG Igls (alte Talstation Patscherkofelbahn), samt umliegender Grundstücke von der
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubailtalbahn GmbH
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 16.11.2022:
1.

4.

Die Landeshauptstadt Innsbruck kauft
von der lnnsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH, FN 37318 f,
die Liegenschaft EZ 735 KG Igls, bestehend aus den Grundstücken
-

746/3 mit einer bücherlichen Fläche
von 2.900 m2

-

995 mit einer bücherlichen Fläche
von 376 m2

-

997/1 mit einer bücherlichen Fläche
von 345 m2

-

997/2 mit einer bücherlichen Fläche
von 81 m2

-

998/1 mit einer bücherlichen Fläche
von 2.991 m2

-

998/2 mit einer bücherlichen Fläche
von 48 m2

-

998/3 mit einer bücherlichen Fläche
von 132 m2 und

-

999 mit einer bücherlichen Fläche
von 378 m2,

sohin mit einer bücherlichen Gesamtfläche von 7.251 m2 samt allem damit
verbundenen rechtlichen und tatsächlichen Zubehör (insbesondere der alten
Talstation der Patscherkofelbahn) und
übernimmt diese Liegenschaft in ihr alleiniges Eigentum. Dazu liegt der Kaufvertragsentwurf vor.
2.

Der Kaufpreis wurde einvernehmlich
vereinbart mit netto € 3.916.000,-- (in
Worten: netto Euro drei Millionen neunhundertundsechzehntausend), wobei
im Vertrag ausdrücklich festgehalten
wird, dass nicht zur Umsatzsteuerpflicht optiert wird.

3.

Die Bedeckung für € 4.096.136,-(Kaufpreis netto € 3.916.000,-- plus
3,5 % Grunderwerbssteuer

GR-Sitzung 24.11.2022

Der Rechtsvertreter der lnnsbrucker
Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GmbH, FN 37318 f, Rechtsanwalt
MMag. Dr. Eduard Wallnöfer, wird mit
gegenständlichem Vertrag beauftragt
bzw. bevollmächtigt, wie folgt:
Die Verkäuferin beauftragt und alle
Vertragsparteien bevollmächtigen die
Altenweisl - Wallnöfer - Watschinger Zimmermann Rechtsanwälte GmbH,
Fallmerayerstraße 8, 6020 Innsbruck
mit der Errichtung dieses Vertrages,
Einholung der erforderlichen Genehmigungen, Freistellungen und Löschungen, Erstattung der Veräußerungsanzeige, Erhebung von allfälligen Rechtsmitteln sowie als Schriftenempfänger.
Dieser Auftrag und diese Vollmacht beinhalten auch die Verfassung und Fertigung (auch notariell) zur Grundbuchsdurchführung dieses Vertrages etwa
noch notwendiger oder zweckmäßiger
Urkunden (inklusive der entsprechenden Aufsandungserklärungen) und Eingaben, insofern dadurch lediglich redaktionelle oder Rechtschreibfehler bereinigt werden.

5.

Die mit der Errichtung und Durchführung des gegenständlichen Kaufvertrages verbundenen Gebühren und Steuern, insbesondere die zur Vorschreibung gelangende Grunderwerbssteuer
sowie sämtliche Gebühren, jedenfalls
auch für die Eintragung hat die Landeshauptstadt Innsbruck zu tragen. Die
lnnsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GmbH (IVB) trägt dem
gegenüber die Kosten der Vertragserrichtung sowie eine allenfalls entstehende Immobilienertragssteuer. Die
Landeshauptstadt Innsbruck verzichtet
im Gegenzug auf die Geltendmachung
der Verwaltungsaufwandspauschale im
Zusammenhang mit der Prüfung des
Vertrages (laut Entgeltkatalog netto