Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.6

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-6-

€ 982,--). Die Beglaubigungskosten
werden nach telefonischer Zusage vom
Rechtsvertreter der Verkäuferin je zur
Hälfte von dieser und der Landeshauptstadt Innsbruck getragen.
6.

7.

10.

Die Mag.-Abt. IV, Immobilien, Wirtschaft und Tourismus, wird beauftragt
und ermächtigt, die näheren Modalitäten dieses Rechtsgeschäftes zu regeln.
Die Einbringung der alten Patscherkofelbahntalstation samt bestimmter Flächen umliegender Grundstücke
(EZ 735 KG Igls) in die lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) wird gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.
IV 14784/2022
Innsbruck Marketing GmbH (IMG),
vertreten durch Geschäftsführerin
Mag.a Kiesling Heike, Silvesterveranstaltungen 2022/2023, Durchführung eines Feuerwerkes auf
der Seegrube und Verlängerung
des 3D-Fassadenmappings bis
06.01.2023

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, Lebenswertes Innsbruck {LI} und ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Die Stadt Innsbruck befürwortet, dass im
Rahmen der heurigen Bergsilvesterveranstaltung auf der Seegrube zwischen
00:00 Uhr und 00:30 Uhr ein Feuerwerk
stattfinden wird.
Dadurch entstehen Mehrkosten für das Feuerwerk von € 72.500,--.
Der vorliegende Antrag um außerplanmäßige Mittelverwendung wird genehmigt und
die Bedeckung erfolgt über die Haushaltsstelle Vp. 2/920000-833100, Kommunalsteuer und die Auszahlungs-Haushaltsstelle
lautet Vp. 1/780100-781210, HHSt.: Stadtmarketing Finanzierungsbeitrag.
Aufgrund der Dringlichkeit ist der vorliegende Antrag um die außerplanmäßige Mittelverwendung dem Stadtsenat vorzulegen,
um die Auftragsvergabe noch rechtzeitig
durchführen zu können.

GR-Sitzung 24.11.2022

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Die Verlängerung für das von der Innsbruck
Marketing GmbH (IMG) organisierte 3DFassadenmapping bis zum 06.01.2023 wird
genehmigt.
Dadurch entstehen Mehrkosten für das 3DFassadenmapping von € 62.000,--.
Der vorliegende Antrag um außerplanmäßige Mittelverwendung wird genehmigt und
die Bedeckung erfolgt über die Haushaltsstelle Vp. 2/920000-833100, Kommunalsteuer und die Auszahlungs-Haushaltsstelle
lautet Vp. 1/780100-781210, HHSt.: Stadtmarketing Finanzierungsbeitrag.
Aufgrund der Dringlichkeit ist der vorliegende Antrag um die außerplanmäßige Mittelverwendung dem Stadtsenat vorzulegen,
um die Auftragsvergabe noch rechtzeitig
durchführen zu können.
11.

V-KU 14811/2022
"Hilde-Zach-Kompositionsstipendien der Landeshauptstadt Innsbruck", überarbeitete Vergaberichtlinien

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.11.2022:
Die überarbeiteten Vergaberichtlinien für die
Gewährung der "Hilde-Zach-Kompositionsstipendien der Landeshauptstadt Innsbruck“
werden gemäß Beilage beschlossen.
Die Bedeckung des Stipendiums erfolgt
aus: Vp. 2/89000-768200, Sonstige Einrichtung (GA).
12.

V-KU 15788/2022
Fördervereinbarungen 2023 bis
2025

12.3

Treibhaus

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Schmidt, 8 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Der Fördervertrag 2023 bis 2025 für das
Treibhaus wird auf Antrag des Kulturausschusses vom 12.10.2022 angenommen.