Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.72

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 Vergebührung von
genehmigungen,

Dienstzeugnissen

und

Beschäftigungs-

 Ausstellung von Dienst- und Berechtigungsausweisen sowie
 Organisation der Dekretverleihungen ausgestattet worden.
Kernprodukte
Amt für Personalwesen

Für das Amt für Personalwesen sind die vier folgenden Kernprodukte
bestimmt und in einer Informationsbroschüre über die neugestaltete
Aufbaustruktur des Magistrates der Stadt Innsbruck mit Stand
Dezember 1998 ausgewiesen worden:
 Angelegenheiten des Dienst-, Besoldungs- und Personalvertretungsrechtes
 Entschädigungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge der Mandatare
und sonstige Funktionäre
 Mitwirkung beim Abschluss von Werkverträgen
 Angelegenheiten der Gebäudereinigung
Mit der zielgerichteten Planung und Steuerung der oben erwähnten
Agenden bediente sich das damalige städtische Amt keiner Referate.

Referate
„Personalwesen“,
„Besoldung“ und „KUF“

Mit Wirkung August 2002 sind beim Amt für Personalwesen erstmals
untergeordnete Dienststellen und zwar die Referate „Personalwesen“
und „Besoldung“ eingeführt worden.
Im Jahr 2003 ist dem betreffenden Amt ein weiteres Referat mit der
Bezeichnung KUF (ehemalige Kranken und Unfallfürsorge der Beamten
der Landeshauptstadt Innsbruck) zugewiesen worden. Diese
Dienststelle war bis Juni 2005 dem Amt für Personalwesen zugeteilt.

Referat „Dienstrecht“

Rund 16 Jahre später hat das Amt für Personalwesen wieder eine
Änderung der Aufbauorganisation erfahren. Es wurde der gegenständlichen Dienststelle u.a. ein zusätzliches Referat mit der
Bezeichnung „Dienstrecht“ zugeordnet.

Aufbauorganisation
Mai 2022

Zum Prüfungszeitpunkt befand sich das Amt für Personalwesen in der
Organisationsstruktur des Magistrates der Stadt Innsbruck als ein von
fünf Ämtern, welche in der MA I angesiedelt waren.
3.2 Organisationsstruktur

Aufgabenverteilung
Amt für Personalwesen

Die Verteilung der Aufgaben, bezogen auf die prüfungsrelevanten
Referate des Amtes für Personalwesen präsentierte sich nach den
Aufzeichnungen der Amtsvorständin zum Erhebungszeitpunkt wie folgt.
Die Leitung des Amtes für Personalwesen bildete eine zentrale
Organisationseinheit. Dieser Zentralstelle nachgeordnet waren u.a. die
Referate „Personalwesen“, „Dienstrecht“ und „Besoldung“. Der Amtsleitung angegliedert war die Stabstelle mit der Bezeichnung „Assistenz“.

Aufgaben
Amtsleitung

Das Beschäftigungsausmaß der Amtsvorständin hat zu dem von der
Kontrollabteilung willkürlich ausgewählten Stichtag 27.05.2022
(Auswertungsstichtag 03.06.2022) insgesamt 80 % des gesetzlich

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Zl. KA-03099/2022

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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