Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.8

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15.

V 17642/2022

17.

Brand in der Winternotschlafstelle
Richard-Berger-Straße 10, erforderliche Maßnahmen, Nachtragskredit gemäß § 33 Abs. 1 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975

Frauen-Handball-EM 2024, Subventionszusage
Sport Austria Finals 2024 und
2025, Subventionszusage
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Die Stadt Innsbruck unterstützt die FrauenHandball Europameisterschaft (EM) 2024
mit einer Sondersubvention in Höhe von
€ 400.000,--.
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Austragung der Sport Austria Finals in Innsbruck
in den Jahren 2024 und 2025 in Höhe von
je € 250.000,--.
Die Förderung der Sportveranstaltungen erfolgt vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassungen zu Förderungen durch
das Land Tirol und die Republik Österreich/Bundesministerium für Kunst, Kultur,
öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS). Die
Stadt Innsbruck schließt eine Haftungsübernahme bzw. eine Defizitabdeckung für alle
drei Veranstaltungen aus.
Das Mag.-Abt. V, Sport, wird beauftragt, die
entsprechenden Gelder in den Sport-Sondersubventionsbudgets für 2024 und 2025
anzumelden.
16.

IV 16987/2022
Zu ZI. GfGR/107/2019
Einrichtung eines Kautionsfonds

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Die Einrichtung eines Kautionsfonds sowie
die beiliegenden Richtlinien für einen Kautionsbeitrag, Stand 22.11.2022 werden beschlossen.
Die Richtlinien für einen Kautionsbeitrag
wurden am 04.10.2022 im Ausschuss für
Soziales und Wohnungsvergabe vorgestellt
und einstimmig beschlossen.

I-S-20000-214

Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022
gemäß § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 zur nachträglichen Kenntnisnahme:
Wegen Brandschäden infolge eines am vergangenen Sonntag, den 20.11.2022, ausgebrochenen Brandes in der Winternotschlafstelle Richard-Berger-Straße 10 sind umgehend bauliche Adaptierungen der Heizanlage zur Steigerung der Betriebssicherheit
erforderlich.
Zwecks Beauftragung der entsprechenden
Maßnahmen seitens der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) ist die Beschaffung und Umschichtung budgetärer Mittel
aus dem städtischen Sozialbudget notwendig.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme
spricht sich der Stadtsenat auf der gesetzlichen Grundlage des § 33 Abs. 1 Innsbrucker Stadtrecht (IStR) für die Genehmigung
eines Nachtragskredites in Höhe von
€ 40.000,00 (einhergehend mit einer zu erfolgenden Übertragung des genannten Betrages vom Sachkonto Vp. 1/429000757200 auf das Sachkonto Vp. 1/429000042100) aus.
Die Mag.-Abt. V, Soziales, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.
18.

Anträge des Stadtteilausschusses
Igls

18.1

MagIbk/41563/GfGR-AT/160/2022
Umgestaltung der Hilberstraße

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtteilausschusses Igls vom
09.11.2022:
Die zuständigen Ämter des Magistrats der
Stadt Innsbruck werden beauftragt, zeitnah
die notwendigen Schritte zur baulichen Umgestaltung der Hilberstraße zwischen Pat-

GR-Sitzung 24.11.2022