Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.114

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- 1050 -

Rossau sondern am Fürstenweg. Das ist
das Spannungsfeld, in dem wir uns befinden.
Ich bitte um Verständnis, dass wir uns diese
Angelegenheit nicht leichtmachen. Der Kuchen für die UNI wird nicht größer, die Kuchenstücke, die im Rahmen der Stadt Innsbruck verteilt werden, sind gut zu überlegen.
Deshalb werden wir bei diesem Antrag
heute nicht zustimmen können. Wir bitten
um Verständnis, da wir hier im Spannungsfeld sitzen.
GR Mag. Fritz: Dass der jetzige Eigentümer
die Stadt oder handelnde Personen in der
Stadt vor über zehn Jahren, als er das Gebäude gekauft hat, verärgert hat, weil man
es selbst erwerben wollte bzw. für die Flughafen BetriebsgesmbH. erwerben wollte, ist
verständlich. Eine sachliche Grundlage für
eine raumordnerische Entscheidung ist es
wohl nicht.
Im besagten Gebiet gibt es Widmungen für
flughafenaffines Gewerbe und für universitäre Nutzungen. Das flughafenaffine Gewerbe steht seit dem ersten Örtlichen
Raumordnungskonzept (ÖROKO) als Zielvorstellung im Inhalt. Es hat nur noch niemand gesehen. Es hat weit und breit
keine/n InvestorIn gegen, die/der dort ein
flughafenaffines Gewerbe etablieren wollte.
Ich glaube, dass es als Erweiterungsfläche
für die Tiroler Flughafenbetriebsgesellschaft
m.b.H. nicht so dringlich notwendig ist.
Der Flughafen wird es aufgrund der ökologischen und ökonomischen Entwicklung in
der Zukunft auch nicht leichter haben. Eine
Ausweitung des Betriebs wird es nicht geben. Wenn der Flughafen den derzeitigen
Stand halten und sich im Bestand modernisieren und noch servicefreundlicher werden
kann, hat er schon sehr gute Arbeit geleistet. In der jetzigen gesellschaftlichen, ökonomischen und ökologischen Lage zu expandieren, wird der Flughafen Innsbruck mit
sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Deshalb ist für mich die Aussage des Geschäftsführers, dass sie das Gebäude jetzt
und in absehbarer Zukunft nicht brauchen,
durchaus glaubhaft und nachvollziehbar.
Für mich ist es nachvollziehbar, dass die
UNI dieses Gebäude braucht. Der Vizerektor für Infrastruktur war nicht zum Spaß oder
weil ihm langweilig ist bei den Gemeinderatsklubs und hat inständig und mit vielen
GR-Sitzung 24.11.2022

Argumenten um Zustimmung gebeten. Die
UNI braucht diese Flächen und bemüht
sich, sich auf Campus-Standorte zu fixieren
und nicht über die gesamte Stadt verstreut
zu sein. Im Gebiet des Flughafens gibt es
schon einen UNI-Standort, nämlich das Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI).
Übrigens gilt es in nicht sehr großer Entfernung zur Technik weitere universitäre Einrichtungen, auch eine Kinderbetreuungseinrichtung, zu etablieren. Das ist sicher kein
Fehler, sondern richtig.
Der Standpunkt der Landesraumordnung
lautet, dass das sicher nicht beeinsprucht
wird, weil es jetzt Bauland ist und jetzt gewerblich genutzt wird. Es befinden sich jetzt
dort Büros, und es werden auch bei einer
Widmungsänderung im wesentlichen Büros
enthalten sein. Raumordnerisch gibt es vorher wie nachher keine wesentlich andere Situation. Es ist auch keine Aufwertung, weil
Bauland war es vorher schon.
Es geht darum, dass wir der UNI durch die
Ausweitung der Widmung von nur flughafenaffinem Gewerbe auf flughafenaffines
Gewerbe plus universitäre Nutzungen,
Chancen einräumen, sich auch an diesem
Standort im Bereich der USI weiterzuentwickeln und ihre wichtige Rolle, die sie in der
Stadt Innsbruck spielt, durch Infrastruktur,
die ihr zur Verfügung steht und die sie möglichst günstig haben möchte, abzusichern
und weiterzuentwickeln.
Eines geht nicht, liebe StRin Mag.a OppitzPlörer: Einerseits EUniverCities und die wesentliche Rolle der Zusammenarbeit zwischen Städten und Universitäten in der
Stadtentwicklung zu feiern, und eine Woche
später dann eine für die UNI dringend benötigte geringfügige Änderung der Flächenwidmung abzulehnen.
Bgm. Willi: Ich möchte noch einmal eine
Lanze für die Universität brechen. Wenn wir
das heute beschließen, bekäme sie einen
zehnjährigen garantierten Mietvertrag durch
einen Kündigungsverzicht des Eigentümers.
Das heißt, dass die UNI mindestens zehn
Jahre lang in dem Gebäude bleiben kann.
Wenn diese Zeit vorbei ist und wir machen
diese Widmung, ist dieses Gebäude weiterhin nutzbar für universitäre Zwecke oder für
gewerbliche Zwecke mit einer Flughafenbeziehung. Sowohl der Aufsichtsrat als auch