Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.123

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 1059 -

(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Depaoli: Auch ich muss auf die Wortmeldung von GR Mag. Fritz replizieren. Wir
alle hier im Gemeinderat sind froh, wenn
GR Mag. Fritz nach 13 Stunden noch so
hellwach ist. Allerdings war der gesamte
Bericht der Kontrollabteilung mit rechtlich
bedenklichen Handlungen gespickt. Da
wurde von Ihnen nicht einmal festgestellt,
dass es rechtlich bedenklich sein könnte.
Jetzt, wo wir mittlerweile schon wissen,
dass es auf einem rechtskonformen Raum
platziert ist, kommt so etwas von Ihnen. Das
ist Ihre Sache. Drei Stunden lang wurde nur
von rechtlich bedenklichen Handlungen gesprochen und es wurde von Ihnen kein
Kommentar dazu abgegeben. Jetzt sagen
Sie, dass Sie glauben, dass es rechtlich bedenklich ist. GR Mag. Plach hat das mittlerweile Gott sei Dank richtiggestellt.
GR Onay: Ich finde schon, dass man das
so beschließen kann. Diese Einschätzung
teile ich. Der Vorwurf, dass das, was
Bgm. Willi gemacht hat, politisch falsch war,
ist eine subjektive Geschichte, die ich teile
und es auch falsch finde. Ich muss den Antrag rechtlich prüfen, da ich davor nicht informiert wurde. Das kann ich jetzt nicht machen und deshalb werde ich mich bei diesem Antrag enthalten.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich repliziere
auf GR Onay. Im Antrag ist unbestritten
festgehalten, dass es gesetzeswidrig ist,
dass durch die gegenständliche Verfügung
des Bürgermeisters die durch das Gemeindepersonalvertretungsgesetz (G-PVG) gewährten Mitwirkungsrechte der gesetzlichen
Interessensvertretung, der Personalvertretung, jedenfalls in eklatanter Weise verletzt
wurden.
Die städtische Personalvertretung wurde bei
Erlassung der Novelle zur Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt
Innsbruck (MGO), zur Geschäftseinteilung
sowie der Aufbauorganisation in gesetzeswidriger Weise übergangen und ihrer Mitwirkungsrechte gemäß den § 12 und 13 Gemeindepersonalvertretungsgesetz (G-PVG)
beraubt. Das ist unbestritten. Dieser Part ist
auf jeden Fall rechts- bzw. gesetzeswidrig.

GR-Sitzung 24.11.2022

Nachdem Bgm. Willi im operativen Bereich
auch den gesamten Bereich der Beamtenschaft an sich gezogen hat, obliegt das Fertigen von Schriftstücken ihm. Ich gehe zurück auf die Bürgermeister mit juristischer
Fachexpertise, das waren DDr. Lugger und
DDr. van Staa. Ihre juristische Expertise
hätte dazu geführt, etwas korrigieren zu
können. Nachdem die Geschäftsstelle
Dienstrecht ja Bgm. Willi unmittelbar unterstellt ist, gibt es auch niemanden, der gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR), Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) und Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt
Innsbruck (MGO) etwas korrigieren kann.
Jetzt eine Geschäftsstelle für Dienstrecht für
ungefähr 100 BeamtInnen zu installieren, ist
im Sinne der Amtshaftung und der Unterfertigung von Schriftstücken nahezu gefährlich.
Zumindest da würden wir Bgm. Willi dringend anraten, alles, was diesen Bereich betrifft, unmittelbar in eine ordnungsgemäße
Linienorganisation überzuführen.
Dieser Bereich gehört getrennt. Das wäre
auch im Sinne einer Handreichung ein Rat
zum Guten.
GR Mag. Fritz: Manchmal denke ich tatsächlich über meine eigenen Standpunkte
nach, auch ohne von Bgm.-Stellv. Lassenberger dazu aufgefordert zu werden. Ich
verweise darauf, dass ich nicht gesagt
habe, dass der Antrag, wie er nun vorliegt,
gesetzeswidrig ist. Ich habe Bedenken geäußert, dass er es sein könnte.
In unserem Klub habe ich Bgm. Willi geraten, den Antrag nicht a limine zurückzuweisen, sondern abstimmen zu lassen, und allenfalls im Nachgang noch einmal rechtlich
prüfen zu lassen. Ich habe von Bedenken
über eine mögliche Rechtswidrigkeit gesprochen und nicht die Behauptung aufgestellt, dass es sicher rechtswidrig sei.
Die von StRin Mag.a Oppitz-Plörer vorgelesenen Passagen legen mir nahe, sehr
ernsthaft darüber nachzudenken, dass in
diesem Fall die Rechtsmeinung der Mehrheit die richtigere sein könnte. Für mich ist
das nicht abgeschlossen, sondern ein
Nachdenkprozess. Ich habe nicht Rechtswidrigkeit behauptet, sondern Bedenken geäußert und darum gebeten, dies noch einmal prüfen zu lassen.