Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.129
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Das ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen den E-Scooter-Betreiberfirmen und
der Stadt Innsbruck, in der genau definiert
ist, wie viele Scooter pro AnbieterIn sein
dürfen, wo sie abgestellt werden dürfen und
wo nicht. Die einzige Möglichkeit, die ich als
Stadträtin habe, ist die, dass ich zwar nichts
regeln kann, aber schlechte Presse bekomme.
Es ist aber schon etwas in Vorbereitung,
das ich dem Stadtsenat und GR Mayer zeigen möchte. Die Mag.-Abt. III, Straßenverkehr, Straßenrecht, die Mag.-Abt. III, Straßenbauhof, und die Mag.-Abt. III, Parkraumbewirtschaftung, sind gemeinsam dabei, EScooter-Abstellplätze im Straßenraum zu
markieren. Das muss man aber auch mit
der Akkreditierungsvereinbarung regeln. Im
Gegenzug muss es eine Gewährleistung
geben, dass die Scooter dafür dann nicht
auf dem angrenzenden Gehsteigbereich
stehen dürfen.
Wie wird das geahndet? Wenn ein/e Scooter-BetreiberIn eine Nicht-Parkfläche auf
seiner/ihrer App ausweist und der Roller
wird in einer Verbotszone abgestellt, kann
man ihn nicht außer Betrieb nehmen, sondern die Uhr läuft weiter bzw. muss man
ewig weiterzahlen.
Die GPS-Ortung der Scooter ist schon relativ gut, aber noch nicht zufriedenstellend. Es
hängt auch von der Bebauung des Areals
ab. Ich bin da in einem ständigen Austausch
und wir versuchen, alternative Abstellmöglichkeiten zu finden. Wirklich festlegbar oder
ahndbar ist es nicht, weil sie nicht dem Gewerberecht unterliegen.
GR Gleinser: Es ist schade, dass sie nicht
dem Gewerberecht unterliegen. Ich möchte
als Idee in den Raum werfen, dass es hier
um Unternehmen geht, die mit dem öffentlichen Raum Gewinn machen.
Wenn man ein Auto abstellt, muss man im
öffentlichen Raum dafür bezahlen. Der private Scooter ist wie ein Fahrrad zu sehen.
Wenn ein Unternehmen aber damit Geld
verdient, wenn es im öffentlichen Raum den
Parkplatz dafür hat, ist es fraglich, warum
hier kein Rückfluss an die Stadt stattfindet.
Das sollte man andenken.
Jedes andere Geschäft hat ein Geschäftslokal und muss Miete dafür bezahlen. Die
Scooter stehen im öffentlichen Raum und
GR-Sitzung 24.11.2022
es wird nicht dafür bezahlt. Vielleicht kann
das mitbedacht werden.
GR Depaoli: Die Idee ist grundsätzlich
recht gut, weshalb ich diese schon vor einem halben Jahr einbringen wollte. Es
wurde mir abgeraten, da es sein könnte,
dass StRin Mag.a Schwarzl das als Auftrag
sieht, zukünftig Parkplätze nicht nur für
Fahhradständer zu vernichten, sondern
auch die gleiche Menge für Abstellflächen
für Scooter zu verwenden.
Ich gebe das zu bedenken, obwohl es eine
gute Idee ist. Diese gehört aber soweit
durchdacht, damit nicht noch weitere Parkplätze vernichtet werden. Die Abstellmöglichkeiten müssen so positioniert werden,
dass sie niemandem im Weg sind und keine
weiteren Parkplätze und Gebühreneinnahmen für die Stadt Innsbruck vernichtet werden. Ich glaube, dass das StRin
Mag.a Schwarzl sehr gut ins Konzept passen würde.
GR Mayer: Das ist klar. Es würde aber genauso geregelt wie die Abstellplätze für
Fahrräder in der Maria-Theresien-Straße,
die auch keinen Parkplatz vernichten. StRin
Mag.a Schwarzl, vielen Dank für die Ausführungen. In der Ausarbeitung dieses Antrages wurden mehrere Lösungsvorschläge
aufgezeigt, wie es in anderen Städten gemacht wird.
Uns wurde gesagt, dass das GPS nicht so
genau ist und es deshalb Probleme geben
könnte. Deshalb gibt es noch einmal andere
Ansätze. Grundsätzlich sind wir uns aber einig, dass wir hier etwas tun müssen. Die
Scooter werden oft einfach stehengelassen
und stehen dadurch im Weg, was für behinderte und sehbehinderte Menschen ein
Problem darstellt.
GR Mag. Krackl: Ich bin GR Mayer sehr
dankbar für diesen Antrag. Ich bin selbst begeisterter Nutzer der Scooter, sehe das
Problem aber schon, dass es leider sehr
viele BenutzerInnen gibt, die diese nicht ordentlich verwenden.
Es gibt einen Anbieter, der bei jedem Abstellvorgang auch ein Foto verlangt. Das ist
für die Bewusstseinsbildung sehr wichtig
und gut. Bei einem anderen Anbieter wird
dafür geworben, das Fahrzeug in bestimmten Zonen abzustellen, damit es gut verwahrt ist.