Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.139
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(GR Depaoli: Das nennt man das Pferd von
hinten aufzäumen!)
dem anderen Schaden zuzuführen, indem
der Gemeinderat öffentlich über den Bürgermeister debattiert und selbst ein darauffolgender, im Sinne des Antragstellers positiver Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates
nichts bewirken kann.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und GERECHT, 9 Stimmen):
Für eine ernsthafte Abberufung des Bürgermeisters steht den Mitgliedern des Gemeinderates nur das Misstrauensvotum mit all
seinen Folgen gemäß § 17 Abs. 2 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zur Verfügung."
GR Depaoli: Die Begründung, weshalb es
nicht so sein soll, wie wir wollen, wird von
StRin Mag.a Schwarzl gleich formuliert wie in
der Schützenstraße.
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 25.10.2022 eingebrachte
Antrag wird von Bgm. Willi a limine zurückgewiesen, da der Antrag nicht im Einklang
mit den Bestimmungen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) steht
und auch als missbräuchliche Rechtsausübung gesehen werden kann.
50.16 MagIbk/41563/GfGR-AT/182/2022
Reichenauer Straße, Entfernen
der Sperrlinien (GR Depaoli)
GR Mag. Krackl: Ich stelle den
Antrag auf Ende der Debatte.
Bgm. Willi: GR Mag. Krackl war schneller
als der Antragsteller und ich muss fairerweise sagen, dass das Anliegen des Antrages schriftlich vorliegt. Das haben alle gelesen. (Unruhe im Saal)
Weiters wurde das Anliegen in ähnlicher
Form schon diskutiert.
GR Depaoli: Jede/r AntragstellerIn darf ihren/seinen Antrag referieren. Wenn das
Ende der Debatte gefordert wird, kann niemand anderer mehr sprechen, aber ich als
Antragsteller darf den Antrag erklären. Darf
ich das nun?
Bgm. Willi: Dann machen wir folgenden
Kompromiss, da GR Mag. Krackl so schnell
war. Ich lasse über das Ende der Debatte
abstimmen und dann kann die Begründung
des Antrages referiert werden.
Der Antrag auf Ende der Debatte wird angenommen.
Die Regional- und Straßenbahn im Tiroler
Zentralraum Innsbruck fährt vollbesetzt
durch die Pembaurstraße. Dort gibt es keine
Sperrlinie, die Sicherheit der Fahrgäste ist
also beeinträchtigt. Dann biegt sie in die
Reichenauer Straße ein. Da sind diese gelben "Blätter" und die Sperrlinie angebracht.
Auf einmal steigt die Sicherheit um 100 oder
mehr Prozent. So etwas erzählt man mir
einfach nicht!
Sollte uns die Straßenverkehrsordnung
(StVO) dies zwingend vorschreiben, gibt es
in der Pembaurstraße einen Fehler und wir
machen uns fast strafbar. Wir haben das ja
nicht so, wie es die Sicherheit uns vorschreibt, installiert. Ist es in der Pembaurstraße auch so zulässig, spräche nichts dagegen, das auch in der Reichenauer Straße
umzusetzen.
Ich weiß nicht, ob GR Kaufmann das so
ähnlich sieht wie in der Schützenstraße, da
er dort direkt Betroffener ist und nicht nur
gelegentlich dort ist. Die Pembaurstraße
und die Reichenauer Straße sind zwei gleiche Straßen mit demselben Schienenverlauf. Bei der einen Straße ist es möglich und
bei der anderen nicht. Könnte mir das jemand erklären? In Form dieses Prüfantrages wäre das möglich. Der könnte Klarheit
darüber geben, warum das so ist. Wenn die
gleichen AkteurInnen derselben Meinung
sind wie beim ersten Antrag, wird er abgelehnt werden.
Wir haben aber zumindest die Möglichkeit,
allen betroffenen BürgerInnen, also WählerInnen im Jahr 2023 bei Neuwahlen, zu sagen, wer dagegen war.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR-Sitzung 24.11.2022