Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.157

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5. Jury
Die Auswahl der zwei geförderten Kompositionsaufträge erfolgt jeweils durch eine
unabhängige Fachjury, welche jeweils vom Kulturamt der Landeshauptstadt Innsbruck
eingeladen wird. Die Jury für Haupt- und Förderstipendium besteht aus je drei Personen, die
aus den Bereichen Komposition, Musikwissenschaft oder einer heimischen Musikinstitution
bzw. -einrichtung kommen.
Die Zusammensetzung der Jury wechselt jährlich, wobei allerdings ein Jurymitglied maximal
ein weiteres Jahr in der Jury verbleiben kann. Die Jurybesetzung erfolgt folgendermaßen:
Bei Haupt- und Förderstipendium wird je ein Jurymitglied aus jener heimischen Musikinstitution
bzw. –einrichtung ernannt, die grundsätzlich dazu bereit wäre, bei Zuerkennung des
Stipendiums, die Art, den Umfang und die Besetzung der Komposition gemeinsam mit dem/der
StipendiatIn festzulegen, einen Kompositionsauftrag zu erteilen und das Werk uraufzuführen.







2023: Hauptstipendium:
Förderstipendium:
2024: Hauptstipendium:
Förderstipendium:
2025: Hauptstipendium:
Förderstipendium:
2026: Hauptstipendium:
Förderstipendium:
2027: Hauptstipendium:
Förderstipendium:
2028: Hauptstipendium:
Förderstipendium:

Klangspuren
Tiroler Kammerorchester Innstrumenti
Konservatorium
Windkraft
Tiroler Ensemble für Neue Musik
Akademie St. Blasius
Tiroler Kammerorchester InnStrumenti
Klangspuren
Windkraft
Konservatorium
Akademie St. Blasius
Tiroler Ensemble für Neue Musik

Am der Beginn der Jurysitzung ist eine mögliche Befangenheit der Jurymitglieder zu
deklarieren. Im Falle der Befangenheit kann ein Jurymitglied der für das zweite Stipendium
berufenen Institution als Ersatz für das befangene Jurymitglied nominiert werden.
Die Jury ist nur dann beschlussfähig, wenn alle Mitglieder anwesend sind. Für die
Juryentscheidung ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich. Die Juryentscheidung wird
in einem Protokoll festgehalten.
Die Entscheidung der Jury ist auch im Falle einer Nichtvergabe endgültig und unter Ausschluss
jeden Rechtsweges unanfechtbar.
Durch die aktive Einbindung ansässiger Musikinstitutionen bzw. -einrichtungen sollen rasche
und qualitätsvolle Uraufführungen der Werke im Interesse der KomponistInnen sowie der
Öffentlichkeit ermöglicht und die Nachhaltigkeit der Förderung garantiert werden.
Ein Exemplar der Partitur ist nach Fertigstellung dem Kulturamt der Landeshauptstadt
Innsbruck zu übermitteln.

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