Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.262
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Gegebenenfalls ist ein überarbeiteter, valider Stellenplan anzufertigen
sowie künftig mehr Aufmerksamkeit bei der Erstellung des Nachweises
(Stellenplan) zu legen.
Im Anhörungsverfahren sagte die Fachdienststelle zu, der Empfehlung
der Kontrollabteilung zu entsprechen.
8.4 Dienstposten- und Stellenplan 2022
8.4.1 Doppelbudget 2022/2023
Festsetzung des
Voranschlages
Das Innsbrucker Stadtrecht hat bezüglich des § 57 (Festsetzung des
Voranschlages) eine legistische Präzisierung und Klarstellung mit
31.01.2022 erfahren.
Mit dieser Änderung soll analog zu Art. 62 Abs. 2 der Tiroler
Landesordnung 1989 klargestellt werden, dass der Bürgermeister der
Landeshauptstadt Innsbruck zum Zweck der Beschlussfassung eines
sogenannten „Doppelbudgets“ (das ist die gleichzeitige Einbringung
jeweils getrennter Voranschlagsentwürfe für die beiden nächstfolgenden
Finanzjahre mit dem Ziel, diese vom Gemeinderat zeitgleich beschließen
zu lassen) dem Gemeinderat gleichzeitig Entwürfe für den Voranschlag
für des kommenden und des diesem folgenden Finanzjahres vorlegen
kann. Diese Entwürfe sind vom Gemeinderat dann jeweils getrennt zu
behandeln und zu beschließen, sodass der Grundsatz der Einjährigkeit
des Voranschlages (zentraler Budgetgrundsatz) durch diese
Vorgehensweise nicht berührt wird.
8.4.2 Personalausschuss vom 28.09.2021
Erstellung Dienstpostenplan 2022
Zur Erstellung des Dienstpostenplans 2022, welcher ein Bestandteil des
Voranschlages 2022 ist, hat die Vorständin des Amtes für Personalwesen
mit Schreiben vom 21.06.2021 alle städtischen Abteilungsleiter um
begründete Anträge auf Änderungen für die jeweiligen Abteilungen bzw.
Ämter und Stabstellen/Geschäftsstellen bis spätestens Montag, den
12.07.2021 ersucht.
Des Weiteren wurde vom Amt für Personalwesen darauf hingewiesen,
dass Dienstpostenausweitungen grundsätzlich nicht vorgesehen sind und
in Ausnahmefällen eingehend zu begründen seien. Vorab sind
abteilungsinterne Dienstpostenumschichtungen zu prüfen.
Überdies ersuchte die Leiterin des Amtes für Personalwesen, bereits
vorgezogene Dienstpostenbesetzungen im heurigen Jahr in die
Antragstellung aufzunehmen (Dienstposten-Sanierung) und alle
Dienstpostenpläne eingehend auf ihre Einhaltung zu prüfen.
Vorlage Dienstpostenplan 2022 mit Stichtag
15.09.2021
In der Sitzung des Personalausschusses für die Belange der
Zentralpersonalvertretung I (Hoheitsverwaltung bzw. Magistratsbereich)
vom 28.09.2021 wurde von der Vorständin des Amtes für Personalwesen
dem gemeinderätlichen Ausschuss mit Stichtag 15.09.2021 nachstehender Dienstpostenplan 2022 für Beamte und Vertragsbedienstete
der Stadt Innsbruck mit allen Zuweisungen (einschließlich IIG, ISD, TLT,
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Zl. KA-03099/2022
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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