Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.32
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Hintergrund ist ein anhängiges Gerichtsverfahren, denn wir wollen bei diesen Wohnungen im Falle eines Verkaufs sicherstellen,
dass der/die nächste/n Eigentümer/in zu
den günstigen Konditionen kaufen kann.
Der Preis sollte daher an den/die nächste
Käufer/in weitergegeben werden.
Wir wollen den Ausgang des Gerichtsverfahrens abwarten, um Sicherheit zu haben.
Solange keine höchstgerichtliche Entscheidung vorliegt, werden diese Wohnungen
nicht im Eigentum, sondern nur zur Vermietung vergeben. Das ist der Hintergrund dieses Antrages.
GR Mag. Plach: Herzlichen Dank für diesen
Antrag. Wir als SPÖ könnten jetzt sagen,
dass wir schon immer davon gesprochen
haben, dass das Konzept leistbares Eigentum mit Vorkaufsrechten, in dem man ein
verfassungsrechtlich abgesichertes Grundrecht auf Eigentum einschränken will, so
nicht funktioniert.
Heute haben wir in der "Aktuellen Stunde"
gerade darüber diskutiert, dass es die zentrale Aufgabe ist, das städtische Wohnungsportfolio zu erweitern, um langfristig jenen
Menschen, die es am dringendsten brauchen und die wir unbedingt in unserer Stadt
halten wollen, ein Wohnungsangebot zur
Verfügung zu stellen. Jetzt, dank der erstgerichtlichen Entscheidung ist die Einsicht
auch bei einer Mehrheit des Gemeinderates
eingekehrt. Daher stimmen wir dem Antrag
vollinhaltlich zu.
Folgender Punkt ist uns sehr wichtig: Es ist
zentral, dass durch diesen Beschluss sichergestellt wird, dass vor einer erneuten
Befassung des Gemeinderates keine weiteren Wohnungen der Stadt Innsbruck verkauft werden. Wir sprechen hier über einige
Wohnungen, die im Zuge von Bebauungsplanerstellungen oder anderen Projektentwicklungen in das Portfolio der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) und somit
in den Verfügungsbereich der Stadt Innsbruck kommen.
Diese Wohnungen müssen im Sinne der
Stadt Innsbruck langfristig erhalten werden,
um dann auf Vermietungsbasis zu leistbaren Konditionen kostendeckend vermietet
zu werden. Das ist die zentrale Aufgabe.
Das Projekt leistbares Eigentum ist leider
gescheitert. Wir haben schon lange gesagt,
dass wir das städtische Wohnungsangebot
GR-Sitzung 24.11.2022
ausbauen und diese Wohnungen vermieten
sollten. Das wäre eine sinnvolle Lösung im
Sinne der Bevölkerung von Innsbruck.
GR Onay: Vielen Dank für diesen Antrag.
Wir sind alle lernende Gefäße und es freut
mich, dass man jetzt zur Einsicht kommt,
das Projekt leistbares Eigentum dringend zu
stoppen. Das war von Anfang an eine
Schnapsidee.
Durch ein Gerichtsurteil hat sich jetzt bestätigt, dass wir nicht einmal in der Lage waren, den Vertrag entsprechend transparent
aufzusetzen. Die Beklagte konnte sich auf
den KosumentInnenschutz berufen, dass in
ihr Eigentum eingegriffen wurde. In dieser
Form wurde mir das kommuniziert und die
Beklagte hat recht bekommen.
Daher sollten wir dringend eine Abkehr von
der Fehlentscheidung beschließen, die eine
Mehrheit damals gegen unsere Stimme getroffen hat. Jene Objekte, die der Stadt
Innsbruck gehören, sollen auch in ihrem Eigentum bleiben.
Eigentum ist im Staate Österreich noch etwas Heiliges im Verfassungsrang. Es ist
nicht möglich, lenkend in Eigentum einzugreifen, daher sollten wir diese Möglichkeit
gar nicht mehr weiterverfolgen. Wir müssen
die Objekte alle in der öffentlichen Hand behalten und den Bedürftigen zur Verfügung
stellen. GR Mag. Plach hat mir meine Ausführungen schon vorweggenommen.
Ich bitte auf den Weg zurückzukehren, dass
Gebäude, die der Stadt gehört haben, auch
dort verbleiben sollen.
GR Appler: Ich teile die Euphorie der Vorredner nicht. Ich glaube, dass es ein sehr
hehrer Versuch war, das zu ermöglichen,
was wir wollen. Jungen Familien sollte die
Chance gegeben werden, zu leistenbaren
Konditionen Eigentum zu erwerben, in der
Stadt zu bleiben und sich eine Zukunft aufzubauen. Das war gerade bei dem Projekt
der Fall, an dem sich die Klage entzündet
hat. Das fand immer unter dem Credo statt,
dass leistbar und öffentlich unterstützt gefördert bleiben muss.
Wir wollen, dass diese Vergünstigungen bei
den Wohnungen nicht für Spekulationen
verwendet werden, sondern dass die Wohnungen weiterhin im Einflussbereich der
Stadt bleiben. Es wurde daher ein Vorkaufsrecht durch die Stadt Innsbruck vereinbart.