Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.31
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Fremden das Gelände betreten und auch
keine Lagerräume aufsuchen.
Alles in allem bin ich über das Projekt sehr
froh und bitte um Zustimmung für die Sicherheit der MitarbeiterInnen der Berufsfeuerwehr, aber auch der Menschen in unserer
Stadt. Die Feuerwehr soll gut ausrücken
können, um am Einsatzort schnell den
Brand zu löschen.
GR Kaufmann: Von meinen VorrednerInnen wurde bereits viel erwähnt, was ich
noch ein wenig ergänzen möchte. Ich bitte
zwei Dinge nicht außer Acht zu lassen.
Die Gemeinde Völs hat in einer großen Dimension die neue Feuerwache in der Nähe
des Firmenstandortes M-Preis gebaut. Wir
sollten daher im Bereich der Feuerwehren
vom Kirchturmdenken abrücken und überregional eine Evaluierung durchführen.
Dadurch könnten sich viele Gemeinden
Geld sparen.
Man darf nicht vergessen, dass wahrscheinlich in zehn Jahren der Brennerbasistunnel
(BBT) in Betrieb gehen wird. Dadurch stellt
sich die Frage einer Portalfeuerwehr. Damals gab es schon Gespräche mit dem ehemaligen Vorstand der Gesellschaft. Wenn
wir schon Geld in die Hand nehmen müssen, um eine weitere Wache zu errichten,
dann sollten auch Gerätschaften, die für
den Betrieb des Brennerbasistunnels (BBT)
notwendig sind, von der Betreibergesellschaft mitbezahlt werden. Diesen Punkt
bitte ich in Zukunft zu berücksichtigen.
Einerseits sollte man beginnen, überregional zu denken, andererseits sind Ausgaben,
die uns durch den BBT langfristig belasten
werden, zu berücksichtigen.
Bgm. Willi: Die Berufsfeuerwehr Innsbruck
ist in Zukunft Tunnelfeuerwehr des BBT mit
entsprechenden Zusatzgerätschaften und
-ausbildungen. Die Kosten dafür werden natürlich übernommen. Mein Kenntnisstand
ist, dass jetzt schon die ersten Ausbildungen laufen.
Beschluss (bei Stimmenthaltung von GERECHT, 1 Stimme; einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
09.11.2022 (Seite 963) wird angenommen.
GR-Sitzung 24.11.2022
15.
IV 16726/2022
lnnsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG) - lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), aktualisiertes Verwertungskonzept
"Leistbare Eigentumswohnungen": Konzept zur temporären
Vermietung leistbarer städtischer
Eigentumswohnungen
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 23.11.2022:
Aufgrund der rechtlichen Unsicherheit wegen eines behängenden Gerichtsverfahrens
gegen die Stadt Innsbruck im Zusammenhang mit den Vorkaufsrechten, welche bei
einem anderen Projekt mit "Städtischen Eigentumswohnungen" zu Gunsten der Stadt
Innsbruck vereinbart wurden, stimmt die
Stadt Innsbruck bis auf weiteres der Änderung des Modells "Verkauf von leistbaren
städtischen Eigentumswohnungen" laut
dem Konzept der Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) vom 21.09.2022 zu
(IIG-Aktenvermerk vom 21.09.2022 - Konzept zur temporären Vermietung leistbarer
städtischer Eigentumswohnungen).
Der Aufsichtsrat der IIG sowie der Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) hat
in den Aufsichtsratssitzungen vom
29.06.2022 beschlossen, dass vorerst seitens der IISG kein Verkauf von Wohnungen
über das vom Gemeinderat am 16.07.2020
beschlossene Modell "Verkauf von leistbaren städtischen Eigentumswohnungen" vorgenommen wird. Aktuell sind davon die Projekte Höttinger Au 74 sowie Amraser Straße 29 bis 31/Pradler Straße 78 betroffen.
Der Ankauf der Wohnungen soll laut IIGKonzept nicht mehr durch die IISG, sondern
durch die IIG erfolgen.
Die angekauften Wohnungen werden seitens der IIG vorerst auf fünf Jahre befristet
vermietet. Vorausgesetzt, dass die offenen
Fragen hinsichtlich der Vorkaufsrechte geklärt werden und vorbehaltlich der vorherigen Beschlussfassung durch die städtischen Gremien, könnten die Wohnungen
nach Ablauf der Befristung von fünf Jahren
an von der Mag.-Abt. IV, Wohnungsvergabe, namhaft gemachte WohnungswerberInnen verkauft werden.