Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf
- S.416
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Ausführung reduziert (d. h. geringerer Standard), und/oder es wird die Menge
reduziert (d. h. Gestaltungsflächen werden reduziert/zurückgestellt). Sollte
sich der Stadtsenat bzw. Gemeinderat für eine qualitätsvolle Neugestaltung
im Sinne des durchgeführten Gestaltungswettbewerbes aussprechen, müssen allfällige Mehrkosten zufolge Beibehaltung von Qualität und/oder Menge
neu bedeckt werden.
Frage 7:
Können Sie ausschließen, dass der Gemeinderat Nachtragskredite beschließen
muss, um letztendlich die Neugestaltung des Bozner Platzes finanzieren zu können,
und wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 8:
Ist das Projekt "Neugestaltung Bozner Platz" gemäß Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ausfinanziert?
Antwort:
Die in den Voranschlägen 2022 und 2023 vorgesehenen Beträge lauten wie
folgt:
2022
€ 670.000,--
2023
€ 4.350.000,--
Aus dem Rechenabschluss 2021 sind € 225.576,58 ersichtlich.
Frage 9:
In der Anfragebeantwortung vom 14.03.2022 teilen Sie mit: Der Gemeinderat hat
die Baukosten mit € 5.000.000,-- auf Preisbasis Oktober 2021 gedeckelt.
Frage: Sind die Baukosten mit € 5.000.000,-- auf Preisbasis Oktober 2022 immer
noch gedeckelt, und wenn nein, warum haben Sie als Bürgermeister den Gemeinderat nicht darüber informiert, wie hoch die Kosten für die Neugestaltung des Bozner Platzes mit Baubeginn Oktober 2022 tatsächlich sind?
Antwort:
Gemäß Beschluss des Gemeinderats vom 27.10.2021 ist der Deckel für die
Baukosten mit € 5.000.000,-- auf Preisbasis Oktober 2021 zum derzeitigen
Zeitpunkt immer noch aufrecht und hat sich mit Beginn der Vorarbeiten im
Oktober 2022 nicht geändert.
Frage 10:
Liegt die Aufstellung der gesamten Kosten für die Neugestaltung des Bozner Platzes zumindest für die Mitglieder des Innsbrucker Gemeinderates zur Einsicht auf,
und wenn ja, wo und in welchem Zeitraum?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 5.
Frage 11:
In welchen Zeitabständen informiert die "Kontrolle" den Bürgermeister über die laufenden Baukosten bzw. kann die "Kontrolle", welche vom Gemeinderat beschlossen wurde, im Falle einer Kostenexplosion persönlich haftbar gemacht werden?
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