Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-11-24-GR-Protokoll.pdf

- S.417

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Antwort:

Es wurden bislang lediglich die Vorarbeiten für den Abbruch der WC-Anlage
und Bodenerkundungen vergeben, welche wesentliche Erkenntnisse über die
Baugrundbeschaffenheit für die Ausschreibung der Hauptarbeiten liefert. Die
Vergabe für eine Auftragssumme von € 73.333,33 inkl. MwSt. wurde vom
Stadtsenat am 14.09.2022 beschlossen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine
laufenden Baukosten und somit auch keine "Kostenexplosion". Die Kostenschätzung für die noch zu vergebenden Hauptarbeiten auf Basis der Ausschreibungsplanung und beabsichtigte Berichterstattung ist in Ausarbeitung
(siehe dazu Antwort zu Frage 5). Die Begleitende Kontrolle kann grundsätzlich
nur Hinweise und Empfehlungen abgeben, hat aber keine Entscheidungsgewalt über die Kostenentwicklung. Ob eine allfällige "Kostenexplosion" einen
Schaden darstellt und ein schuldhaftes Verhalten auf Seiten der Begleitenden
Kontrolle besteht, muss im konkreten Fall erst nachgewiesen werden. Ohne
Schaden gibt es auch keine Haftung.

Frage 12:

Ziehen Sie im Falle, dass es zu einer Kostenexplosion bei der Neugestaltung des
Bozner Platzes kommt, die persönlichen politischen Konsequenzen, gleich, wie sie
selbige bei der Kostenexplosion bei der Errichtung der Patscherkofelbahn bei den
politisch Hauptverantwortlichen einforderten?

Antwort:

Nein.

Frage 13:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Aufgrund der oben beschriebenen Mechanismen, etwa der begleitenden Kontrolle und Kostendeckeln ist eine "Kostenexplosion" vergleichbar mit der Errichtung der Patscherkofelbahn (siehe Tabelle 1) ausgeschlossen. Die Antworten zu den Fragen 6, 9 und 11 beschreiben, was die Folgen z. B. von steigenden Baukosten sind. Das Projekt wird von der Stadt Innsbruck auch als
Bauherrin (neben den Leitungsbetreibern) und nicht durch eine Beteiligungsgesellschaft umgesetzt.
Die Förderung für das Projekt "Neugestaltung Bozner Platz" wurde im Rahmen des Kommunalen Investitionspakets (KIP) nach den gültigen Durchführungsbestimmungen (BMF) im Oktober 2022 eingereicht (Auszahlung an die
Stadt in Höhe von rund € 2,4 Mio. steht laut Buchhaltungsagentur bevor). Auf
die diesbezüglich einzuhaltenden einzelnen Förderregelungen wird hingewiesen.

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