Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.187

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

NEOS Innsbruck, 24 . 11 . 2022 DKN

4. Noy. 2022
u-f6 ,-ATt1J~J202"2

Geschaftsslelle für Gememdera! und Sladlsenal

INNSBRUCK

(zu Punkt 39.9)

Abstellung der Mahnliste in Kindergärten und Schulen
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß § 20 Abs. 1
der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden Antrag.
Sachverhalt: Wenn Elternbeiträge für die Nachmittagsbetreuung in lnnsbrucker
Kindergärten und Schulen nach den Mahnstufen eins bis drei von Eltern nicht beglichen wurden, werden die Kinder auf Mahnlisten gesetzt und die Kindergartenbzw. Schulleitungen beauftragt, die Eltern zu verständigen und die betroffenen
Kinder aus der Nachmittagsbetreuung auszuschließen, bis die Beiträge einlangen.
Erst wenn diese Maßnahme keinen Erfolg bringt, werden die offenen Posten der
Mag. -Abt. IV, Gemeindeabgaben- Einziehung zur Betreibung übergeben.

Antrag: Der Gemeindeart möge beschließen, dass das Procedere der Mahnlisten eingestellt wird und offene Posten im Bereich der Nachmittagsbetreuung in lnnsbrucker Kindergärten und Schulen direkt nach der dritten
Mahnstufe der Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben- Einziehung zur Betreibung
übergeben werden.

Begründung: Kindergärten und Schulen sind neutrale Orte, in denen die Bildungschancen aller Kinder unerheblich des finanziellen Hintergrunds der Eltern die pädagogische Arbeit und die Kommunikation bestimmen und eine vertrauensvolle Basis
benötigen. Der aktive Ausschluss von Kindern aus Betreuungsgruppen durch die
Pädagog:innen, sowie deren Kenntnis über Zahlungsversäumnisse der Eltern schaden dem wichtigen Vertrauensverhältnis zwischen Pädagog:innen, Kindern und Eltern.
Im schulischen Bereich verursacht diese Vorgehensweise zudem organisatorische
Schwierigkeiten und hat negative pädagogische Auswirkungen: In Klassen und
Schulen mit verschränkter Ganztagsform bedeutet das für betroffene Kinder Klassen- oder sogar Schulwechsel, was -neben der sozialen Irritationen der Gemeinschaften- ungleiche Klassenschülerzahlen sowie Veränderungen homogener Klasseneinteilungen zur Folge hat und kann unter ungünstigen Umständen sogar die
Veränderung von Maßzahlen und infolge den Verlust von Ressourcen bedeuten.

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