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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.188

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NEOS Innsbruck, 24.11 . 2022 DKN

V/ie aus einer Anfragebeantwortung hervor geht, hat das zuständige Amt kaum
Kenntnis über diese negativen Konsequenzen in den Bildungsstätten durch diese
Vorgehensweise mittels Mahnlisten. Ich hoffe, diese ausreichend beschrieben zu
haben, denn diese wesentlichen pädagogische Grundsätze müssen der Stadt Innsbruck ein inniges Anliegen sein und dürfen von ihr als Schulerhalterin nicht für eine
Möglichkeit zum Geldeintreiben beeinträchtigt werden.

Die Einholung offener Elternbeiträge der Nachmittagsbetreuung nach der dritten
Mahnstufe durch Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben- Einziehung sollte auch in diesem Bereich- wie bei anderen städtischen Gebühren- auslangen.

Bedeckung: keine

nd Kollegen des Gemeindi

s

um Zustimmung.

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Mag.a

· gmar Klingler-

StefaflGleinser

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