Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
- S.251
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(zu Punkt 43.5)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 06.12.2022
Innsbrucker Stadtgebiet, Videoüberwachung im öffentlichen Raum;
Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/103/2022;
ANFRAGE von GR Onay (ALI) vom 24.11.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Onay hat am 24.11.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die
Antworten eingefügt wurden:
Überwachung im öffentlichen Raum ist immer wieder Teil der gesellschaftlichen Debatte. Der
technische Fortschritt hat die Implementierung von Überwachungsmaßnahmen so einfach
und billig gemacht, dass wir befürchten, dass Kosten kaum noch ein limitierender Faktor sind.
Folglich
werden
auch
auf
Gemeindeebene
(aktuelles
Beispiel
Amstetten:
https://noe.orf.at/stories/3178042/ ) Systeme betrieben, ohne dass die Nützlichkeit und Notwendigkeit der Maßnahmen detailliert betrachtet wird. (Stichwort Überwachungsgesamtrechnung)
Für die Gemeinde Innsbruck fehlt aktuell die Datenbasis, anhand derer diese aus unserer
Sicht notwendige und wichtige Debatte geführt werden könnte.
Die Alternative Liste Innsbruck bittet um Auskunft zu automatisierten Überwachungsmaßnahmen der Stadt Innsbruck durch die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Wie viele visuelle oder audiovisuelle Überwachungssysteme (Überwachungskameras) betreibt die Stadt Innsbruck aktuell?
Antwort:
Gemäß dem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten betreibt die Landeshauptstadt Innsbruck mehrere Videokameras in den öffentlich zugänglichen
Gebäuden der Landeshauptstadt Innsbruck (z. B.: Mag.-Abt. V, Stadtarchiv,
Stadtmuseum), die dem vorbeugenden Schutz gemäß § 12 Abs. 3 Datenschutzgesetz (DSG) dienen.
Im Stadtgebiet wurden durch die Polizei vier gekennzeichnete Zonen gemäß
Sicherheitspolizeigesetz (SPG) eingerichtet.