Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.277

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 43.13)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2313
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 05.12.2022

Winterdienst, Räumung von Radwegen; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/111/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 24.11.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 24.11.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
In einer Presseaussendung vom 04.11.2022 teilt die Stadt u. a. Folgendes mit:
Radwege werden auch 2022/23 geräumt
Die im Vorjahr in einem Pilotprojekt durchgeführte Räumung der Hauptradwege (lnnpromenade), für die gesetzlich keine öffentliche Räumpflicht vorgesehen ist, wurde evaluiert.
Diese wird auch im Winter 2022/23 fortgeführt, freut sich StRin Mag.a Schwarzl: "Sichere
und ganzjährig befahrbare Radwege zur Verfügung zu stellen, ist uns als Stadt ein wichtiges Anliegen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber allen, die durch ihr Mobilitätsverhalten einen Beitrag zur klimaneutralen Stadt leisten."
Frage 1:

Wurde das Pilotprojekt Räumung der Radwege 2021/2022 im Stadtsenat bzw. im
Gemeinderat beschlossen, und wenn ja, wann wurde das Projekt beschlossen?
(Datum des Beschlusses)

Antwort:

Radverkehrsanlagen wurden auch früher bereits geräumt und bestreut. Der
Gemeinderat hat am 19.11.2020 den Masterplan Radverkehr 2030, welcher mit
dem Kapitel 1.8.3 auch die Betreuung der Radfahranlagen im Winter beinhaltet, beschlossen. Ziel ist die gleichberechtigte Behandlung der Radfahranlagen mit Fahrbahnen des allgemeinen Verkehrs und der Gehsteige. Damit direkt verbunden ist die Steigerung der Räumqualität und damit der Verkehrssicherheit durch "Schwarzräumung" (bisher Splittstreuung) der Hauptradwege entlang des Inns und der Sill (inklusive Geh- und Zufahrtswege) durch
die Mag.-Abt. III, Straßenbetrieb. Die Forderung der Schwarzräumung der
Radwege kommt vielfach von Winterradfahrenden.