Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.93

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39.19 MagIbk/41563/GfGR-AT/205/2022
Kennzeichnung von FußgängerInnenzonen mit Fahrverbotsschildern (GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich möchte nicht müde
werden, ein Ärgernis für viel BürgerInnen
dieser Stadt aufzugreifen.
Die FußgängerInnenzonen sind mit blauen
Verkehrszeichen gekennzeichnet, die niemand sieht oder sehen will. Es kommt dort
ständig zu Übertretungen, speziell mit Fahrrädern, E-Skootern, Skateborders etc. Alles
was Räder hat, fährt in diesen Zonen mit
voller Absicht und dem Risiko, FußgängerInnen zu gefährden.
Damit das bestehende Fahrverbot zusätzlich optisch klar erkennbar wird, schlage ich
vor, Fahrverbotsschilder mit entsprechenden Zusatztafeln wie beim Sparkassenplatz
aufzustellen und Bodenmarkierungen anzubringen. Damit wird ein ganz klares Signal
ausgesendet.
Mich ärgert besonders, dass ein solches
Vergehen nicht einmal abgemahnt wird! Es
gibt keine Strafe. Man fährt an den Verbotsschildern einfach vorbei und nimmt sie nicht
zur Kenntnis. Im Sommer ergeben sich daraus Situationen, die einfach unglaublich
sind.
Diese Zonen sind nur FußgängerInnen vorbehalten. Da geht es um die Sicherheit der
Kinder, der alten oder behinderten Menschen, aber auch der Beschäftigten. Die Taxis sind für mich ein weiteres Ärgernis. Sie
fahren ohne Fahrgast durch die Maria-Theresien-Straße, da dies eine Abkürzung ist.
Ich habe bereits vorgeschlagen, an der
Nordseite eine Absperrung anzubringen,
damit man nur noch südseitig zu- und abfahren kann.
Ärgerlich ist auch, dass einige GemeinderätInnen nicht davor zurückschrecken, die
FußgängerInnenzone zu befahren oder mit
Augenzwinkern das Fehlverhalten zur
Kenntnis zu nehmen. Ich ersuche daher,
den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
StRin Mag.a Schwarzl: Eine verordnete
FußgängerInnenzone impliziert ein Fahrverbot. Ausnahmen davon sind mit Zusatzschildern gekennzeichnet. Mit der im NovemberGR-Sitzung 15.12.2022

Gemeinderat beschlossenen Neuverordnung, mit der die Maria-Theresien-Straße
zur Gänze als FußgängerInnenzone deklariert wurde, können Zusatztafeln entfallen.
Im Unterschied dazu wurde am Sparkassenplatz keine FußgängerInnenzone verordnet, weil es ein privater nichtbefahrbarer
Platz ist. Darum ist dort ein Fahrverbotsschild angebracht.
Auch das Hauptproblem, das Du gerade formuliert hast, wonach zu wenig kontrolliert
wird, wird sich durch fünf zusätzliche Schilder nicht abstellen lassen. Was die Taxis
anbelangt, wird sich mit der Realisierung
der sogenannten Sicherheitseinrichtung
"Poller" ohnehin einiges ändern.
Ich halte den Antrag, egal ob mehr rhetorisch oder auf Zuweisung an den Stadtsenat, eigentlich für überflüssig.
GR Mayer: Ich halte den Antrag bei weitem
nicht für überflüssig, denn das Problem betrifft ja nicht nur die Maria-Theresien-Straße.
Ich erinnere an einen Antrag von uns, der
eine Sackgasse beim Innufer betraf, in der
sich die Gärtnerei Jäger befindet.
Dort gibt es einen schmalen Weg für FußgängerInnen, der immer wieder von Radfahrenden benutzt wird. Er ist als Fußweg gekennzeichnet, wird aber nach wie vor als
Radweg genutzt. Da geht es ja um Gefahr
im Verzug!
Das Argument, dass irgendetwas gegen
Radfahrende zu sein scheint, ist mir zu wenig. (Unruhe im Saal)
GR Buchacher: Die Stellungnahme der zuständigen StRin Mag.a Schwarzl ist ja auch
ein Ärgernis, weil man ihre ungebrochene
Solidarität mit den Radfahrenden merkt, die
in dieser Stadt tun und lassen können, was
sie wollen.
Was Du, StRin Mag.a Schwarzl, für überflüssig hältst oder nicht, ist genau die Art, die
mich langsam so weit bringt, dass ich einem
Abberufungsantrag von GR Depaoli bald
zustimmen werde. (Beifall)
Es ist einfach unmöglich, wie Du ernste Angelegenheit ins Lächerlich ziehst!
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Sie haben mit
der Beschilderung für Fußgängerzonen
recht. Sie implizieren natürlich gewisse Verbote. Aber es ist möglich - das ist aus dem