Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022-12-15-GR-Protokoll_.pdf

- S.94

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- 1170 -

Antrag klar ersichtlich -, dass man durch
Bodenmarkierungen einen Hinweis schaffen
kann, dass dort eine besondere Situation
herrscht.
Ich darf zum Vergleich die Meraner Straße
heranziehen. Obwohl eine Begegnungszone rein rechtlich gesehen, durch das Hinweisschild geregelt ist, haben wir trotzdem
Bodenmarkierungen angebracht, damit die
Leute wissen, dass dort eine besondere Situation herrscht.
Ich muss GR Buchacher recht geben, man
hat schon im Sommer sehr stark gemerkt,
dass sich viele Radfahrer in der Maria-Theresien-Straße an keine Regeln halten. Es ist
aber nicht so einfach, als Zivilperson einzuschreiten. Auch ich würde das als Polizist
nicht tun, wenn ich nicht im Dienst bin.
Letzten Sommer gab es eine Aktion
"Scharf" der Polizei, die Früchte getragen
hat. Nur ist es am Ende des Tages so, dass
die Polizei auch andere Aufgaben hat, die in
der Bearbeitungshierarchie viel höher angesiedelt sind. Das sind Kriminaldelikte, die
wir in der Stadt auch zur Genüge haben.
Die Verkehrsdelikte sind da eher nachrangig, wenn es darum geht, Prioritäten zu setzen.
Ich bin aber sehr wohl dafür, dass man jedenfalls darüber nachdenkt, inwiefern man
Bodenmarkierung anbringen kann, um zu
verdeutlichen, dass es ein Bereich mit besonderer rechtlicher Bedeutung ist. Ein zusätzliches Schild wird schwierig zu finden
sein, zumindest fällt mir keines ein, das man
diesbezüglich montieren könnte. Eine Bodenmarkierung ist aber jedenfalls möglich.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR Mag. Falch: Ich kann GR Buchacher
nur zustimmen. Es ist mittlerweile ein Problem, besonders für Familien mit Kindern
oder SeniorInnen. Wenn man sich heute in
der Maria-Theresien-Straße aufhält, kommt
es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Eine Kennzeichnung wäre sicher richtig. Aber für mich und für viele SeniorInnen
wäre wichtig, dass verstärkt überwacht wird.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE,
8 Stimmen):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 24.11.2022 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
39.20 MagIbk/41563/GfGR-AT/206/2022
Innsbruck Marketing GmbH (IMG),
Erhöhung der Gesellschafteranteile der Stadt Innsbruck
(GR Buchacher)
GR Buchacher: Ich halte sehr viel vom
Stadtmarketing, aber sicher nicht in der derzeitigen Form. Es gilt nicht das Motto: Wer
zahlt, schafft an. Die Innsbruck Marketing
GmbH (IMG) tut nämlich so, als hätten sie
den Goldesel Stadt Innsbruck!
Ich fordere daher auf, anzustreben, einen
Mehrheitsanteil von mindestens 51 % zu
bekommen. Gleichzeitig soll eine gerechte
Aufteilung der finanziellen Lasten erfolgen.
Wenn das nicht möglich ist, muss man die
IMG neu gründen. Es geht mir auch um die
Strategie, zu der wir bald ein entsprechendes Papier der IMG bekommen sollten.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag anzunehmen.
GRin Mag.a Lutz: Ich möchte für mich und
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc
Stimmenthaltung anmelden.
GR Mag. Falch: Für jeden Gesellschafter,
für jede Gesellschafterin ist klar, ein Anteil
von über 50 % ist eine ideale Sache, denn
man braucht damit für einfache Entscheidungen keine Mehrheiten zu suchen.
Es gibt zwei Möglichkeiten, zu einer Mehrheit der Anteile zu kommen. Entweder gibt
es eine Abtretung oder man erhöht das Kapital. Eine Abtretung wäre die einfachere
Lösung. Der Tourismusverband Innsbruck
und seine Feriendörfer (TVB) hält 24 %.
Wenn er zwei Prozent weniger hätte, wäre
das, glaube ich, kein Problem für den TVB.
Ähnlich wäre es auch bei anderen GesellschafterInnen.
Daher sollte man an sie herantreten und
versuchen, zwei Prozent der Anteile für die

GR-Sitzung 15.12.2022