Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.104

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ten Stadtgebiet hätte. Es gibt auch eine harmonisierte Version in Verbindung mit der
Entfernung von vielen Ampeln, außer dort,
wo wir sie benötigen, um ebenfalls den öffentlichen Verkehr zu priorisieren. Das sind
ganz andere Ausgangssituationen. Ich bin
schon sehr gespannt auf das Ergebnis.
Diese Daten können wir in der Arbeitsgruppe sehr gut verwenden. Daher habe ich
in meinem Antrag auch angeführt, dass die
IVB selbstverständlich einzubinden ist.
Für die Arbeitsgruppe hätte ich auch schon
Unterlagen vorbereitet, in welchen Teilen
der Stadt bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen verordnet sind bzw. sich Kinderbildungseinrichtungen befinden. Es gibt
schon relativ viele 30 km/h-Zonen in der
Stadt. Daher stimmen wir einer solchen Vorgangsweise natürlich zu.
Bgm.-Stellv. Lassenberger, ich darf Ihnen
berichten, dass es in der Reichenauer
Straße seit dem Bau der Straßen- und Regionalbahn einen Rückgang des Individualverkehrs gibt. Das Problem ist aber, dass
zwar weniger Fahrzeuge durchfahren, aber
dadurch eine höhere Geschwindigkeit gefahren wird. Insofern bin ich nach wie vor
der Meinung, dass in dieser Straße eine
Geschwindigkeitsbeschränkung von
30 km/h verordnet werden muss.
GR Depaoli: 30 km/h-Beschränkungen machen in Bereichen, wo diese notwendig
sind, Sinn. Wir haben bereits viele derartige
Verordnungen, die aber zu wenig kontrolliert
werden, wie wir auch immer wieder erfragen. Bei Bildungseinrichtungen sind solche
Geschwindigkeitsbeschränkungen sicherlich
zu verordnen.
GR Buchacher hat im Gegensatz zu den
Innsbrucker Grünen mit uns Gespräche geführt, allerdings kann ich diesem Antrag
nicht zustimmen. Auch im Abänderungsantrag von GR Buchacher werden nach meiner Ansicht nach genau die Ziele der Innsbrucker Grünen verfolgt. Ich darf dazu nur
den Punkt 4. zitieren:
"Basierend auf dieser Beschlussfassung
über die Ergebnisse der Arbeitsgruppe soll
der Verordnungsentwurf für eine flächendeckende Tempo-30-km/h-Beschränkung abseits von Bundes-, Landes- und Durchzugsstraßen durch die zuständigen städtischen
Ämter erarbeitet werden."
GR-Sitzung 24.03.2022

Daher besteht der Unterschied nur darin,
dass die Gemeindestraßen ausgeklammert
werden. Auf allen anderen Straßen sollte
flächendeckend Tempo 30 km/h verordnet
werden. Ich bin kein Wahrsager, sondern
möchte nur allen, die heute dem Livestream
folgen, sagen, dass es in den nächsten zwei
Jahren keinen Beschluss über die Einführung einer flächendeckenden Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h in der Stadt
Innsbruck geben wird, selbst wenn der Abänderungsantrag von GR Buchacher heute
dem Stadtsenat zugewiesen wird.
Wie sieht es in zwei Jahren aus? 2024 findet die Gemeinderatswahl statt. Die Innsbrucker Grünen werden sich dann dort wiederfinden, wo sie hingehören, nämlich mit
drei Mandaten auf der Oppositionsbank.
Dort sind sie sicher gut aufgehoben. Eine
bürgerliche vernünftige Mehrheit wird ein
neues Verkehrskonzept erarbeiten, wodurch
der Verkehr in der Stadt Innsbruck wieder
fließt und wir weniger Abgase haben. Die
BürgerInnen wünschen sich eine Regierung, die ein Herz, Vernunft und einen
Hausverstand hat. All diese Dinge vermisse
ich bei den Innsbrucker Grünen.
Die MandatarInnen der Innsbrucker Grünen
können mich schon auslachen, aber ich
sage nochmals, dass es keine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h in den nächsten zwei Jahren geben
wird. Das wird so nicht kommen, das verspreche ich. Nach dieser Zeit wird es auch
keine solche Verordnung geben, denn die
Innsbrucker Grünen werden keine Verantwortung mehr haben.
GR Mayer: Ich muss GR Depaoli rechtgeben, denn es wird keine flächendeckende
Geschwindigkeitsbeschränkung von
30 km/h in der Stadt Innsbruck geben, denn
das würde überall bedeuten, was gar nicht
gewünscht ist. Das kann ich auch aus dem
Abänderungsantrag von GR Buchacher
nicht herauslesen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger hat auch ausgeführt, dass keine flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung über das gesamte Stadtgebiet gestülpt wird. Er hat auch
den Bereich Südring und die Haller Straße
erwähnt, denn dort wird so eine Beschränkung sicherlich nicht einmal diskutiert.
Es mag stimmen, dass es bei Verordnung
einer 30 km/h-Beschränkung in gewissen