Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf

- S.245

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Frage 11:

Welche Bauunternehmen wurden wann mit dem Wegtransport der alten Pflastersteine bzw. mit der Erneuerung der Leitungsverlegungen etc. beauftragt? (Um
konkrete Aufstellung inkl. Auftragsvolumen in Euro wird ersucht)

Antwort:

Die IKB gibt als Aktiengesellschaft mit verantwortlicher Geschäftsleitung
durch den Vorstand dazu keine weiteren Angaben.

Frage 12:

Wann wurde der Auftrag nach Ausschreibung an die ausführenden Baufirmen,
welche die Pflastersteine wegtransportierten, erteilt? (Datum)

Antwort:

Die IKB gibt als Aktiengesellschaft mit verantwortlicher Geschäftsleitung
durch den Vorstand dazu keine weiteren Angaben.

Frage 13:

Um welche konkreten Pflastersteine, welche wegtransportiert wurden, handelt es
sich konkret? (Bitte um Aufstellung, Art der Pflastersteine/Kubikmeter/Quadratmeter der wegtransportierten Pflastersteine/Gegenwert.)

Antwort:

Es handelt sich vorwiegend um Kleinsteine aus Porphyr sowie um Porphyrplatten, welche mit zementgebundener Verfugung und zementgebundener
Bettung im festen Verbund als Bruchschollen ausgebaut wurden.
Die IKB gibt als Aktiengesellschaft mit verantwortlicher Geschäftsleitung
durch den Vorstand dazu keine weiteren Angaben.

Frage 14:

Ist es richtig, dass auch die noch verbliebenen Pflastersteine in der Altstadt entfernt werden müssen, da sie zu neuen Pflastersteinen optisch nicht mehr passen?

Antwort:

Ein Teil der verbliebenen Pflastersteine muss im Zuge der Reparaturen entfernt werden, da ein entsprechender Übergriff bei der Herstellung des neuen
Pflasterdeckbelages sowie der Tragschichten bautechnisch erforderlich ist.
Diese Übergriffe sind in der Abstattungszahlung der Leitungsbetreiber bereits enthalten. Ob bei den Pflasterbelägen der Kategorie 2, für welche der
Stadtsenat eine Projektgruppe und Steuerungsgruppe für gestalterische
Überlegungen eingesetzt hat, ebenso Entfernungen und in welchem Umfang
erfolgen, obliegt der Planung und Entscheidung der genannten Projekt- und
Steuerungsgruppen.

Frage 15:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Entfällt. Siehe Antwort zu Frage 14.

Frage 16:

Warum hat die zuständige Stadträtin für Tiefbau nicht schon 2020/2021 mit der
Ausschreibung der Neupflasterung der Altstadt auftragstechnisch begonnen?

Antwort:

Das Ergebnis der Beteiligung der AnwohnerInnen, Wirtschaftstreibenden
und der Gastronomie in der Altstadt hat ergeben, dass die Leitungsarbeiten
zeitlich von den definitiven Wiederherstellungsarbeiten mit Pflasterbelag
entkoppelt werden. Die Ausschreibung kann auch erst dann erfolgen, wenn
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