Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.244
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Frage 6:
Ist es richtig, dass es sich bei den alten Pflastersteinen in der Innsbrucker Altstadt
um Eigentum der Stadt Innsbruck handelte?
Antwort:
Ja, ebenso wie der gesamte Straßenoberbau.
Frage 7:
Wenn ja, aufgrund welchen Beschlusses konnten die ausführenden Bauunternehmen den Wegtransport der alten Pflastersteine, welche sich im Eigentum der
Stadt Innsbruck befanden, überhaupt im Rahmen der Ausschreibung etc. gegenrechnen?
Antwort:
Die ausgeschriebenen Leistungspositionen enthalten gemäß üblichen Ausschreibungsbedingungen auch die Verfuhr ausgebauter alter Baumaterialien. Die Gegenverrechnung mit der Eigentümerin Stadt Innsbruck erfolgt
auf Grundlage der Grabungsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck. Der
Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom
11.10.2012 die Richtlinie über die Vorgangsweise bei Grabungen in öffentlichen Verkehrsflächen und den dazugehörenden Anlagen im Stadtgebiet von
Innsbruck beschlossen (Grabungsordnung der Landeshauptstadt Innsbruck
2012- GrO).
Frage 8:
Wie viele Quadratmeter bzw. Kubikmeter an alten Pflastersteinen der Innsbrucker
Altstadt wurden der IKB gegengerechnet bzw. wie hoch war der tatsächliche Wert
der alten Pflastersteine?
Antwort:
Es handelt sich um 7.025 m² Kleinstein und Platten aus Porphyr. Der Wert
der alten Pflastersteine kann nicht angegeben werden, da diese nicht in der
ausgebauten Form wieder gleichwertig verwendet werden können. Der Neuwert wird mit ca. € 310.000,-- angenommen (Stand November 2021).
Frage 9:
Wie viele LKW-Fuhren wurden der IKB bezüglich Wegtransport der alten Pflastersteine konkret seitens der ausführenden Bauunternehmen gegengerechnet und
wie hoch ist die Ersparnis für die IKB aufgrund der eingesparten LKW-Fuhren in
Euro?
Antwort:
Die IKB gibt als Aktiengesellschaft mit verantwortlicher Geschäftsleitung
durch den Vorstand dazu keine weiteren Angaben.
Frage 10:
Ab welchem Zeitpunkt (Datum) wusste man, wie viele Pflastersteine etc. wegtransportiert wurden bzw. wie lautete eine Angebotserstellung diesbezüglich seitens des beauftragten Bauunternehmens?
Antwort:
Mit dem Vorliegen der Ausschreibungsplanung war der Umfang der Aufgrabungen bekannt. Die Angebotserstellung erfolgte entsprechend der ausgeschriebenen Leistungspositionen.
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