Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.27
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- 251 -
11.
MagIbk/35482/MD-SO/2
Airbnb Taskforce; Abschluss Datenbereitstellungsvertrag zur akkordierten Übermittlung von Airbnb-Verdachtsfällen am Innsbrucker Wohnungsmarkt und Bereitstellung des notwendigen Personals
Bgm. Willi referiert den Antrag des Büros
der Magistratsdirektorin vom 11.03.2022:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck
schließt mit der Firma Destilytics GmbH
einen Datenbereitstellungsvertrag laut
Angebot vom 18.11.2021 (Anlage 1
Datenbereitstellungsvertrag) auf die
Dauer von zwei Jahren mit Beginn
01.04.2022 ab, welcher die monatliche
Lieferung von 25 Airbnb-Verdachtsmeldungen inklusive Anzeigedaten beinhaltet.
2.
Das vertragliche Entgelt beträgt
€ 41.200, -- exkl. USt jährlich, sohin gesamt € 82.400,- exkl. USt für zwei
Jahre Vertragslaufzeit. Das dafür notwendige Budget in Höhe von je
€ 41.200, -- exkl. USt wird jeweils für
das Jahr 2022 als auch für das Jahr
2023 auf dem Sachkonto 1.728000
(Fonds 131010, Bau- und Feuerpolizei)
bereitgestellt.
3.
Für die Abarbeitung der dadurch stark
erhöhten Anzahl an Airbnb-Verdachtsmeldungen (statt 25 Anzeigen jährlich
nunmehr 300) werden die von den
Dienststellen benötigten vier Dienstposten geschaffen. Dabei handelt es
sich um je ein VZÄ der Verwendungsgruppen A und C sowie 2 VZÄ Verwendungsgruppe B. Für die benötigten
Dienstposten wird vom Amt für Personalwesen ein Nachtragskredit gestellt.
Ich möchte darauf verweisen, dass die Arbeitsgruppe Kurzzeitvermietung dankenswerterweise mehr als zehn Sitzungen abgehalten hat, um sich diesem Thema anzunehmen.
Die landesgesetzliche Regelung in der Tiroler Bauordnung 2011 (TBO) hat neuen
Schwung bekommen. Es wurde dafür gesorgt, dass die rechtlichen Möglichkeiten,
um Airbnb auf das Maß zu reduzieren, für
das es vorgesehen ist, vorhanden sind.
GR-Sitzung 24.03.2022
Jetzt liegt ein Vorschlag mit drei Punkten
vor. Der erste Punkt beinhaltet den Datenbereitstellungsvertrag mit einer Firma, die
eine sehr intelligente Software anbietet, damit man diesen Fällen nachgehen kann.
Der zweite Punkt regelt das vertragliche
Entgelt für diesen Vertrag und der dritte
Punkt das dafür notwendige Personal von
vier Personen. Weiters gibt es ein von der
Arbeitsgruppe erarbeitetes Workshop-Ergebnis, aus dem man den genauen Prozess
erkennt, wie das im Rathaus abläuft. Die
Eingangsstelle der Meldungen ist die Mag.Abt. III, Gebäude- und Wohnungsregister.
Wenn notwendig, bedienen sie sich der
Mag.-Abt. II, Veranstaltungen und Erhebungsdienst, und dann kommt es in verschiedene Ämter unseres Stadtmagistrates,
um die Fälle weiterzubearbeiten. Involviert
ist die Mag.-Abt. III, Baurecht, Gewerbe und
Betriebsanlagen, die Mag.-Abt. II, Soziales,
und die Mag.-Abt. IV, Gemeindeabgaben.
Dieser gut aufbereitete Prozess hat das
Ziel, am Wohnungsmarkt jene Wohnungen,
die ganzjährig vermietbar sind, Menschen
zur Verfügung zu stellen, die ganzjährig in
der Stadt Innsbruck wohnen. Mit einem Eindämmen von Airbnb soll vor allem auch die
Hotelbranche in unserer Stadt gestärkt werden. Wir wissen alle, dass der Städtetourismus am meisten unter den touristischen
Einbrüchen leidet. Im ländlichen Raum ist
es besser, was man in den letzten beiden
Jahren gesehen hat. Der Städtetourismus
wird noch länger warten müssen, da die internationalen Gäste, vor allem aus Fernost
und den USA, fehlen und daher dieser
Markt ziemlich unter Druck steht.
Es ginge nun darum, diesen Antrag zu beschließen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich finde es
sehr erfreulich und gut, dass wir heute den
gestern in der Stadtsenatssitzung leider
nicht mehr zur Abstimmung gekommenen
Antrag, allenfalls auch den Abänderungsantrag, nun im Gemeinderat einer Beschlussfassung unterziehen können.
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck
schließt mit der Firma Destilytics GmbH
einen Datenbereitstellungsvertrag auf
die Dauer von einem Jahr mit Beginn
01.05.2022.