Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.295
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zur Verwirklichung und Abwicklung von Kunst und Kulturprojekten vereinbart, sodass dort
quasi als Plattform auch Kulturprojekte Dritter umgesetzt werden können.
Frage 5: Wie hoch sind die derzeitigen Mieteinnahmen für die Stadt Innsbruck bzw. für
die
IIG?
Antwort: Es wird ein jährlicher Anerkennungszins in der Höhe von netto€ 1,-- sowie ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von netto € 35,-- zuzüglich der gesetzlichen USt. vorgeschrieben.
Frage 6: Wie hoch waren die Investitionskosten, welche vor der Neuvermietung seitens der Stadt Innsbruck bzw. der IIG vor der Neuvermietung getätigt wurden?
Antwort: Die lnstandsetzungskosten betrugen in Summe€ 1.055,-- (Baustromverteiler
inkl. FI-Schalter € 200,--; Störungsbehebung an der Schiebetür€ 75,-; Reparatur Glasbruch
€ 780,--).
Frage 8: Kann der Bürgermeister der Stadt Innsbruck eine parteipolitische Nähe der
neuen Mieterinnen des Kiosks zur eigenen politischen Gruppierung, den GRÜNEN,
ausschließen?
Antwort: Dem Bürgermeister sind keine Verbindungen zu den GRÜNEN bekannt.
Selbstverständlich sind Projekte, welche den Handel tatsächlich regionaler Produkte fördern ,
begrüßenswert. Da es sich bei gegenständlicher Genossenschaft um kein Kunst- und Kulturprojekt handelt, stellt sich die Frage, ob der Kulturverein Lachsam tatsächlich lt. Mietvertrag die Räumlichkeit der Genossenschaft zur Nutzung zur Verfügung stellen darf. Ebenso ist
zu hinterfragen, seit wann der Bürgermeister davon wusste, dass im Kiosk eine Genossenschaft Lebensmittel verkauft, zumal auch die Hygienevorschriften für den Lebensmittelhandel
mutmasslich nicht gegeben sind. Erschwerend kommt diesbezüglich die WC-Anlage ohne
dementsprechende Möglichkeiten zum Händewaschen auf der Rückseite des Kioskes zu.
Aus kaufmännischer Sorgfaltspflicht, ist selbstverständlich zu hinterfragen, ob es im Sinne
der lnnsbrucker Steuerzahler sein kann, dass eine Immobilie der Stadt Innsbruck um € 1.pro Jahr plus 35 Euro netto (Verwaltungsbeitrag) von einer Genossenschaft, welcher über
die finanziellen Mittel verfügt, die Räumlichkeiten der ehemaligen Apotheke in der lnnstraße
im Stadtteil St. Nikolaus anzumieten, zur Nutzung zur Verfügung gestellt wird, und dies über
einen vermeintlichen Kulturverein, welcher lt. Vereinsregisterauszug erst am 15.01.2023 gegründet wurde, nur über eine Obfrau und eine Obfraustellvertreterin verfügt. (Kassier, Kassaprüfer, Schriftführer etc. gibt es lt. Vereinsregisterauszug zum Stichtag 20.03.2022
keine). Dies ist dahingehend wesentlich, da es sich beim Verein Lachsam um Mieter einer
Immobilie der Stadt lnsnbruck handelt, und man eigentlich davon ausgehen soll, dass Kulturvereine etc., welche von der Stadt Innsbruck in irgendeiner Art und Weise gefördert werden, über eine gewisse Organisationsstruktur verfügen sollten. Es liegt der Verdacht nahe,
dass dieser Verein nur den Zweck hat als Bindeglied zu gewissen Netzwerken zu fungieren,
um selbigen eine kostenlose bzw. beinahe kostenlose Nutzung einer Immobilie zu ermöglichen, selbst wenn es sich, wie bei der gegenständlichen Genossenschaft, um einen Betrieb
gewerblicher Art handelt.
1. Wurde der Mieter der Immobilie Mariahilfstraße 1a (Kiosk) vertraglich dazu verpflichtet
dementsprechende Versicherungen abzuschließen bzw. Haftungserklärungen zu unterzeichnen, sollte jemand im Kiosk zu Schaden bekommen bzw. der Kiosk aufgrund einer Katastrophe (Brand, Wasser etc.) beschädigt werden?
2. Wenn ja, wann wurden die Versicherungsverträge bzw. die Haftungserklärungen dem
Bürgermeister bzw. der IIG vorgelegt bzw. wann wurden selbige durch wen seitens der Stadt
Innsbruck bzw. der IIG überprüft?