Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.57
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Innsbruck 2025 aufzunehmen sind, ist diese
Frage hinfällig.
StRin Mag.a Schwarzl: Ich verzichte auf die
Sitzungsunterbrechnung und möchte mich
nochmals zur Geschäftsordnung melden.
Der Amtsvorschlag beinhaltet eine Kostenangabe, die auf der aktuellen Preisbasis
entstanden ist. Der Abänderungsantrag beeinhaltet nicht einmal eine Kostendarstellung auf Grund der aktuellen Preisbasis.
Darin besteht der Unterschied.
Gemeinderatsanträge, die Kosten auslösen
und die einen Bedeckungsvorschlag benötigen, für den aber noch keine konkrete
Summe vorhanden ist, werden vom Gemeinderat nie direkt beschlossen, sondern
einem Gremium zugewiesen, das an den
Kostendetails arbeitet. Wenn die Sache anders gesehen wird, können wir darüber abstimmen. Ich finde die Vorgangsweise
merkwürdig, weil es um viel Geld geht.
Bgm. Willi: Zur Geschäftsordnung! Ich
möchte zur Wortmeldung von GR Appler
noch eine Erklärung abgeben. Der vorliegende Antrag ist finanziert, weil die Kosten
zur Gänze vom Land Tirol übernommen
werden. Es gibt nur einen kleinen Teil, nämlich der Betrag in Höhe von € 588.000,--,
der von uns zu tragen ist. Der Amtsvorschlag beinhaltet ein Projekt, das mit einem
kleinen finanziellen Teil in der genannten
Höhe heute vorgelegt wurde.
Es geht um das Verhältnis zwischen der
Summe, die die Straßen- und Regionalbahn
sowie die Verlegung der Landesstraße mit
der Errichtung des großen Kreisverkehrs
kostet. Der Anteil der Stadt Innsbruck ist in
diesem Fall ein relativ kleiner Teil, weil die
Hauptkosten werden vom Land Tirol getragen.
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Zur Aufklärung
für StRin Mag.a Schwarzl würde ich bitten
aus Seite 3 des Berichtes der Abteilungsleitung III vom 16.03.2022 zitieren zu dürfen:
"In Folge des dringenden Gemeinderatsantrags vom 26.01.2022 wurde eine Konzeptplanung dafür erarbeitet und die für eine politische Entscheidung notwendigen Grundlagen (Grobkostenschätzung, mögliche Förderzusagen und die Klärung der Frage, ob
die vom Flughafen benötigten Grundflächen
überhaupt zur Verfügung gestellt werden
GR-Sitzung 24.03.2022
könnten) aufbereitet und Herrn Bürgermeister gemeinsam mit dieser korrigierten Gemeinderatsvorlage übermittelt."
Dass uns der Herr Bürgermeister die Unterlage nicht zur Verfügung stellt, ist nachvollziehbar. Allerdings ist es für mich nicht ergründbar, warum die Ressortführende die
Informationen nicht hat, aber vielleicht kann
das intern geklärt werden. Dies wird uns bewusst vorenthalten.
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Nein, das ist eine Vorbereitung für
eine Vorlage, die ganz aktuell ist. Diese Information hat ja mit dem Projekt der Regionalbahn nicht direkt zu tun. Daher behandeln wir den Punkt extra.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Als Vorsitzender, der die Abstimmung leiten muss, darf
ich nachfragen, wenn der Antrag mit der
Regionalbahn nichts zu tun hat, worüber ich
jetzt abstimmen lassen soll? Ich möchte
nicht über etwas befinden, das nicht Teil
des Aktes ist, wie StRin Mag.a Schwarzl ausgeführt hat.
Daher werde ich jetzt die Sitzung unterbrechen, denn ich möchte eine Klärung.
Ich unterbreche um 14:15 Uhr die Sitzung
und setze die Beratungen nach Feststellung
der Beschlussfähigkeit um 14:20 Uhr wieder
fort.
GR Mag. Falch: GR DI Rohner hat bereits
angesprochen, dass die Klärung mit der Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG) nicht
so einfach ist. Es gibt dort eine Sicherheitszone, das heißt, dass 150 m links und
rechts von der Pistenmittellinie keine Baulichkeiten errichtet werden dürfen. Anschließend besteht eine so genannte Übergangsfläche.
Ich gehe davon aus, wenn man hier von einer Grundübernahme spricht, dass man mit
der TFG und mit der obersten Zivilluftfahrtbehörde Kontakt aufnimmt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
GR Schmidt, 8 Stimmen):
Der Punkt 1. des Abänderungsantrages von
GR Mag. Krackl und MitunterzeichnerInnen
(Seite 279) wird angenommen.