Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 2022_03_24-GR-Protokoll.pdf
- S.56
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über hinaus spricht sich der Gemeinderat zusätzlich für den vom Gemeinderat
mittels Prüfantrag (Jänner 2022) befürworteten Schnellradweg im Süden der
Landesstraße aus.
3.
In sinnvoller Ergänzung zum Regionalund Straßenbauprojekt werden durch
die Stadt Innsbruck und auf deren Kosten insbesondere zur Erschließung der
"Harterhofgründe" Straßen- und Wegflächen geplant und gebaut. Der Gemeinderat stimmt der Übernahme der
in der vorliegenden Tabelle angeführten Kosten durch die Stadt zu (im vorliegenden Plan sind die entsprechenden Flächen farblich markiert).
4.
Der Gemeinderat stimmt den infolge
dieser Planung sich ergebenden Festlegungen der Baufeldgrenzen für die
"Harterhofgründe" entlang der Haupterschließungen Kranebitter Allee und
Promenade zu.
5.
Weiters wird der Kreisverkehr Technik
kapazitätstechnisch an den vom Land
geplanten neuen Kreisverkehr angepasst, sodass der Verkehrsfluss in
beide Fahrtrichtungen gewährleistet ist.
6.
Für den Kreisverkehr Technik wird die
Projektierung eines sogenannten "Bypass" zur Beseitigung des Nadelöhrs
im Kreisverkehr Technik vertieft geprüft. Dies dient zur Beschleunigung
sowohl des öffentlichen Nahverkehrs
als auch zur Aufrechterhaltung eines
effizienten Verkehrsflusses. Diese Prüfung ist bis zum Ende des Jahres 2022
dem Gemeinderat vorzulegen.
7.
8.
Die Bewirtschaftung der im Punkt 2.
genannten Planungs- und Baumaßnahmen erfolgt aus den Haushaltstellen
Vp. 6/11000-060100 (1/2 Kostenanteil
für zusätzlichen Fahrstreifen nordseitig
der Landesstraße) Vp. 6/12000-060100
(für die Fuß-/Radwege als Gemeindeweg neben der Landesstraße).
Vermerk des Referats für die Budgetabwicklung (16.03.2022/Egger): Die
benötigten Mittel werden für den Voranschlag 2025 beantragt und sind, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Voranschlages 2025 durch den Gemeinderat, vorhanden. Dies umfasst die Mittel
GR-Sitzung 24.03.2022
für alle in diesem Antrag genannten
Maßnahmen.
Mag. Krackl, Mag.a Oppitz-Plörer, Wallasch,
Kaufmann, Ringler, BA und Mag. Stoll, alle
eigenhändig
StRin Mag.a Schwarzl: Ich habe die
Wortmeldung von StRin Mag.a Oppitz-Plörer
nicht ganz verstanden. Wir sollen Fläche
vom Kreisverkehr nehmen und "Für Innsbruck" (FI) will ihn vergrößern. Jetzt kenne
ich mich nicht mehr aus.
(StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Vom Landeskreisverkehr, StRin Mag.a Schwarzl, weil dort
ist kein Platz.)
Mittel in welcher Höhe sollen bedeckt werden? Das möchte ich gerne wissen. Vielleicht kann die Magistratsdirektorin aufklären, aber, wenn man einen Bedeckungsvorschlag einbringt, dann sind die Mittel der
Höhe nach anzugeben. Ich würde daher um
eine Sitzungsunterbrechung ersuchen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: StRin
Mag.a Schwarzl, ich darf darauf hinweisen,
dass mir aus der Vergangenheit keine Bedeckungsvorschläge von Anträgen bekannt
sind, bei denen eine genaue Summe angegeben wurden. Die Mitglieder des Gemeinderates können sicherlich keinen Betrag
vorgeben, wie hoch eine Investition ist. Dafür ist die Verwaltung zuständig. Ich bin mir
daher sicher, dass der Bedeckungsvorschlag in Ordnung ist, den ich zur Abstimmung zulasse.
GR Appler: Zur Geschäftsordnung! Der
Amtsvorschlag ist nicht bis ins Jahr 2025 indexiert, weil diese Frage mit den derzeitigen
Baukosten nicht abgeschätzt werden kann.
Daher ist bei der Bedeckung auch keine
Summe vorzulegen. Wir tätigen hier einen
Vorgriff auf den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck bis ins Jahr 2025,
der von Seiten des Amtes geschätzt wurde.
Das kann bei den derzeitigen Baukosten
aber nicht genau abgebildet werden.
Im Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist festgehalten, dass ein Bedeckungsvorschlag gegeben sein muss, allerdings keine Höhe genannt werden muss.
Da die Planungskosten erst im Jahr 2024
tatsächlich entstehen werden und in den
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt