Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
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K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
2 5 . 0 1 . 2 0 2 3
1.
MagIbk/41563/GfGR-AT/35/2022
Gemeindestraßen, flächendeckende Tempo-30-Beschränkung
im Stadtgebiet
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck"
{FI}, 7 Stimmen):
Der Akt wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
2.
I 19032/2022/PA
Novellierung der Dienstzweigeverordnung - Adaptierung des
Grundlehrgangs und der Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe B
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.01.2023:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Insbruck, mit der die Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird beschlossen.
Die Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.
3.
IV 19498/2022
lnnsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) - lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), IIG-Projektbericht für Projekt- und Baubeschluss, Höttinger Alm - Umbau
Küche
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GERECHT, 1 Stimme; gegen "Für Innsbruck" {FI}, 7 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 18.01.2023:
Die Stadt Innsbruck nimmt den vorliegenden Projektbericht der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) für den Projektund Baubeschluss vom 20.12.2022 zum
Umbau der Küche auf der Höttinger Alm zur
GR-Sitzung 25.01.2023
Kenntnis. Die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) wird mit der Projektumsetzung beauftragt.
Die IIG führt zahlungswirksame Schätzkosten von € 650.000,-- (netto) an.
Die angegebenen Kosten sind Errichtungskosten (ERK) gemäß ÖNORM B 1801-1
aus Vergleichsprojekten, Kennzahlen und
Angaben der FachplanerInnen hochgerechnet (die ÖNORM B 1801-1 regelt die Kostengliederung von Kosten im Hoch- und
Tiefbau). Die Schwankungsbreite beträgt
+/- 15 % (nicht separat ausgewiesen).
Aufgrund der derzeitigen starken, nicht abschätzbaren Preissteigerungen in der Baubranche sind Abweichungen bei den
Schätzkosten möglich. Sollte eine Baukostensteigerung vor Baubeginn absehbar sein,
wird ein neuer Projektbericht übermittelt.
Nicht in den Schätzkosten enthalten sind
die Leistungen, die von der Mag.-Abt. III,
Wald und Natur, erbracht werden bzw. die
lnstandhaltungsarbeiten, die über den Masterplan Almen abgewickelt werden.
Die IIG rechnet mit einem voraussichtlichen
Baubeginn im April 2023 und mit einer voraussichtlichen Fertigstellung im August 2023.
Photovoltaik (PV)-Anlage mit Speicherbatterie (Schätzkosten € 76.500,--, netto; in Gesamt-Schätzkosten von € 650.000,-- inkludiert):
Hinsichtlich der Errichtung und des Betriebes wird die IISG der Mag.-Abt. IV, Liegenschaftsangelegenheiten, einen Vereinbarungs- und Dienstbarkeitsvertragsentwurf
vorlegen.
Bezüglich der Beratungen über eine mögliche Förderung aus dem Kommunalen Investitionsprogramm (KIP) 2023 wird die
IISG zuvor die Höhe der unter Punkt 8. des
IIG-Projektberichtes (Mögliche Förderungen) angeführten ÖMAG-Mittel (die 2006
eingerichtete ÖMAG Abwicklungsstelle für
Ökostrom AG ist die staatliche Abwicklungsstelle für Ökostrom) und der KPC-Fördermittel (KPC = Kommunalkredit Public Consulting GmbH; sie wickelt Förderungsschwerpunkte im Auftrag des Landes Tirol
ab) inklusive die Förderbedingungen eruieren und der Stadt Innsbruck mitteilen.