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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.3

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-3-

lagen einräumt. Die Dienstbarkeitseinräumung steht im Zusammenhang mit
dem neuen Galtbergliftprojekt.
2.

Dem gegenständlichen Vertrag liegt
der Lageplan der Fa. AEP Planung und
Beratung GmbH vom 04.10.2022, PLGET-EZ-206/1, Revision e (Anlage ./2)
zugrunde. Auf diesem sind die reinen
Dienstbarkeitsflächen ohne allfällig zu
errichtende Böschungen und Sicherungen eingezeichnet. Die Dienstbarkeiten
können so ausgeübt werden, dass die
im Plan dargestellten Flächen in voller
Größe hergestellt werden dürfen und
die Böschungen und Sicherungen außerhalb der Flächen liegen. Die außerhalb liegenden Böschungsflächen betragen rund 200 m2. Diese sind der Gesamtfläche hinzuzuschlagen.

3.

Die Stadt Innsbruck als Weideberechtigte auf Grundstück 1353/1 KG Telfes,
die im Eigentum der Gemeinde
Fulpmes steht, stimmt dem Ausbau des
Galtberg (Neuerrichtung der GD 10 Galtbergbahn samt den geplanten Pistenbauten, samt Beschneiungsteich,
Nebenbauten und Pistenbeschneiung)
ausdrücklich zu. Insbesondere wird der
behördlich vorgeschriebenen WaldWeidefreistellung auf Grundstück 1353/1 zugestimmt. Ein Sommerbetrieb für die Nutzung der GD 10 Galtbergbahn für Ausflugs- und Wanderfahrten im bisherigen Ausmaß - verglichen zur Kreuzjochbahn - ist gestattet, darüber hinaus ist jedenfalls eine
gesonderte Vereinbarung zu schließen.

4.

Die gegenständliche Vereinbarung beginnt mit dem Tag des behördlich bewilligten Baubeginnes der Seilbahnanlage der Talstation und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

5.

Das Entgelt wird als Gesamtpauschalentschädigung für den Zeitraum von
2023 bis 2032 mit gesamt netto
€ 83.300,--, das sind inkl. USt iHv derzeit 20 %, brutto € 99.960,-- vereinbart
und wird auf der Grundlage einer
Dienstbarkeitsfläche von gesamt
53.053 m2 und einem Betrag von ca.
€ 0,15 errechnet.

GR-Sitzung 25.01.2023

Ab dem Jahr 2033 wird die jährlich anfallende Gesamtpauschale mit angemessenen Quadratmeterentgelten als
Entschädigung unter Berücksichtigung
der dann herrschenden Flächenausmaße neu berechnet und entsprechend
wertgesichert für die Folgejahre angepasst. Für den Fall, dass sich der Tag
des behördlich bewilligten Baubeginnes
der Seilbahnanlage der Talstation um
ein Kalenderjahr verschiebt, verschiebt
sich auch der zehnjährige Pauschalzahlungszeitraum um ein Jahr nach
hinten. Die neue Liftstation Galtberg
und die vier neuen Stützen samt Sockel/Fundamenten werden auf den
städtischen Grundstücke .160 und
1264 sowie 1267/3 und 1267/4 aus EZ
206 der KG 81133 Telfes als Superädifikate errichtet, wofür ein Entgelt von
netto € 4.875,--, brutto inklusive Umsatzsteuer € 5.850,-- vereinbart wird,
das auf der Grundlage einer von den
Superädifikaten betroffenen Fläche von
gesamt 518 m2 und dem Betrag von
€ 9,41 errechnet wird.
Sollten Flächenerhöhungen und somit
Ausmaßerweiterungen bei der neuen
Liftstation Galtberg bzw. den vier Liftstützen samt Sockel (Fundamenten)
eintreten, erfolgt eine nachträgliche Anpassung des Superädifikatsentgeltes
(Differenz nach oben) entsprechend
den neuen Flächenausmaßen, wofür
ein zusätzliches Entgelt an die Stadt Innsbruck zu entrichten ist. Bei Flächenverringerungen erfolgt kein Ausgleich.
Die Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft, FN 34262k, stellt der
Stadt Innsbruck jeweils jährlich zeitgerecht für die Wintersaison 60 Tagesskipässe für Schüler sowie 10 Tagesskipässe für die erwachsenen Begleitpersonen zur Verfügung.
6.

Die Stadt Innsbruck verzichtet auf die
Vorschreibung der tarifmäßigen Verwaltungsaufwandpauschale von derzeit
netto € 609,-- zuzüglich 20 % USt.