Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.7
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-7-
9.35
Maglbk/50373/SUB-KU/1
12.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HW-B29, Hötting West, Bereich Kranebitter Allee 203a (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HW-B15), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
Prämonstratenser Chorherrenstift
Wilten, Umbau Nordtrakt Kloster
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von NEOS, 2 Stimmen; gegen GR Schmidt,
1 Stimme):
Antrag des Kulturausschusses vom
17.01.2023:
Dem Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten wird für den Umbau des Nordtraktes
eine Subvention in Höhe von € 137.500,-genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" vom
17.01.2023 werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.
10.
Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit
10.1
Bereich "Sport"
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit für den Bereich
"Sport" vom 08.11.2022 werden gemäß Beilage genehmigt.
11.
MagIbk/52605/SP-BB-HW/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HW-B32, Hötting West, Bereich zwischen Grauer-Stein-Weg
und Knappenweg (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 66/bb),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ÖVP,
TSB, GERECHT und FRITZ, 8 Stimmen;
einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
GR-Sitzung 25.01.2023
MagIbk/52128/SP-BB-HW/1
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FPÖ, 7 Stimmen; gegen ALI,
1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
13.
MagIbk/39796/SP-BB-HU/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU-B8, Hungerburg, Bereich Gramartstraße 11, 11a, 13,
13a, 13b und 13c (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. HU-B2),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.