Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.8
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14.
MagIbk/49418/SP-BB-IN/1
16.
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. IN-B63, Innenstadt, Bereich
zwischen Bürgerstraße, Maximilianstraße, Kaiser-Josef-Straße und
Anichstraße (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN-B1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
15.
MagIbk/53317/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B64, Innenstadt, Bereich Adamgasse 7a und Salurner
Straße 4 (als Änderung des Bebauungsplanes und Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN-B45), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2022
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
GR-Sitzung 25.01.2023
MagIbk/54347/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B65, Innenstadt, Bereich Amraser Straße 8 (als Änderung des Bebauungsplanes und
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B53), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.
Gleichzeitig wird der Beschluss über die
dem Entwurf entsprechende Änderung des
Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch nur rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
17.
MagIbk/48266/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI-B47, Wilten, Bereich
zwischen Leopoldstraße, Franz-Fischer-Straße und Templstraße
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B2, Nr. WI-B2/1 und
Nr. WI-B20), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2022
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.01.2023:
Die Auflage des genannten Entwurfes wird
gemäß § 64 TROG 2022 beschlossen.