Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.70
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(zu Punkt 27.11)
StR Rudi Federspiel
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
1. Vbgm. Markus Lassenberger
KO Andrea Dengg
!J
, !> Dez. 2022 ,
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Geschäffss!elle fürGemeinderat uhd Stadtsenat
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
GRin Beatrix Klaus
KO Stv. Andreas Kunst
Innsbruck, am 07 .12.2022
Antrag
betreffend die Errichtung einer Dreierkommission „Ombudsstelle" für
Personalangelegenheiten
Der Gemeinderat möge beschließen:
1. Herr Bürgermeister wird gemeinsam mit Frau Magistratsdirektorin beauftragt, bis zum
01 .03.2023 eine vom Stadtsenat zu bestellende Dreierkommission unter dem Vorsitz
eines externen unabhängigen Arbeitsrechtlers/in (z.B. ehemalige/r Richter/in des
ASG, Universitätsprofessor/in) einzurichten.
2. In der Zeit vom 01.03.2023 bis zum 30.06.2023 soll es städtischen Mitarbeitern/innen
möglich sein, sich an den Leiter dieser Kommission (Ombudsstelle) zu wenden, um
etwaige arbeitsrechtlich relevante Sachverhalte, welche die eigene Person betreffen,
aktenkundig zu machen.
3. Im Anschluss an diese drei Monate der Aufnahme von Anliegen städtischer
Mitarbeiter soll die bestellte Dreierkommission gemeinsam die angezeigten
Verdachtsfälle arbeitsrechtlich genau prüfen und dem Stadtsenat bis zum 01.11.2023
Lösungsvorschläge vorlegen, sodass dieser entsprechende Maßnahmen treffen
kann.
Begründung:
Der Kontrollamtsbericht KA-03099/2022 (,,Bericht über das Ergebnis der vom
gemeinderätlichen Kontrollausschuss erteilten Prüfaufträge betreffend Dienstpostenpläne
sowie Sonder- und Werkverträge der Stadt Innsbruck") hat aufgezeigt, dass es im Bereich
des Personalwesens einiges aufzuarbeiten gibt, weshalb entsprechende Empfehlungen der
Kontrollabteilung ergangen sind.
Insbesondere im Bereich der Sonderverträge und des Zulagensystems sowie beim
Vorrückungsstichtag kam es zu fragwürdigen Auslegungen . Ein Beispiel dafür ist etwa die
im
Bereich
der
Bau-/Feuerpolizei
die
Nachzahlung
der
Tatsache,
dass
Aufwandsentschädigung an einen Mitarbeiter für lediglich 3 Jahre erfolgte, während im
Personalamt selbst eine Personalzulage für einen längeren, jedenfalls über 3 Jahre
hinausgehenden, Zeitraum nachbezahlt wurde.
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