Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.71

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Hier ist aus Sicht der Antragsteller eine „Ungleichbehandlung" festzustellen , die - wie
mögliche weitere , noch unbekannte Fälle - zu prüfen ist. Es ist auch davon auszugehen,
dass durch den Kontrollamtsbericht nicht alle arbeitsrechtlich offenen Fragen und Fälle
bekannt wurden , diese aber aufgrund der Aufarbeitung im Gemeinderat eventuell nun durch
die Mitarbeiter/innen selbst festgestellt werden (Verdachtsfälle).
Um diesen Mitarbeiter/innen die Möglichkeit zu geben, sich mit diesbezüglichen
Verdachtsfällen an eine „Ombudsstelle" zu wenden, soll für die Zeit vom 01.03.2023 bis zum
30.06.2023 jene in Form einer Dreierkommission eingerichtet werden , wobei der Leiter
derselben ein/e externe/r unabhängige/r Arbeitsrechtler/in sein muss ( ehemalige/r Richter/in
beim ASG , Universitätsprofessor/in).
Die Aufnahme von arbeitsrechtlich relevanten Sachverhalten soll in den genannten drei
Monaten direkt durch den Leiter der Kommission erfolgen , welcher eine Vor-Prüfung
durchführt und dann gemeinsam mit den restlichen Mitgliedern der Dreierkommission eine
eingehende arbeitsrechtliche Prüfung durchführt. Das Ergebnis der Prüfungen soll dem
Stadtsenat bis zum 01 .11 .2022 in Form von Lösungsvorschlägen vorgelegt werden , sodass
dieses Gremium weitere Maßnahmen treffen kann .
Bedeckung : Mehreinnahmen Kommunalsteuer

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