Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.118
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gangenen Kontrollbericht die Personalangelegenheiten betreffend, sind städtische Mitarbeiter auf uns zugekommen, weil sie
dadurch Ungereimtheiten festgestellt haben,
die auch sie betreffen.
Außerdem haben sie beteuert, dass sie
nicht wissen, an wen sie sich im Haus wenden sollen, da die interne Gerüchteküche oder der Rathausfunk "wer wo war und was
er wollte" angeblich sehr schnell die Runde
macht - auch wenn Mitarbeitende an die
Personalvertretung (PV) herantreten. Aus
diesen Ereignissen resultiert dieser Antrag.
Es soll den Mitarbeitern damit ermöglicht
werden, durch eine unabhängige Person,
die sich im Arbeitsrecht auskennt, eine Anlaufstelle im Haus zu haben, bei welcher sie
sich auch trauen können, ihre Anliegen - die
vielleicht durch den Kontrollbericht bekannt
geworden sind - anzubringen, und wo sie
glauben, dass es zu Nachbesserungen
kommen muss.
Wir haben hier an eine Dreierkommission
gedacht, die gemeldete Fälle aufarbeiten
und dem Stadtsenat darüber berichten
sollte. Mir ist schon klar, dass es auch die
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK) und das Gericht gibt, aber wir alle
wissen auch, dass nicht jeder mit seinem
Arbeitgeber wegen jeder Kleinigkeit diskutieren und möglicherweise sogar prozessieren möchte.
Stellt Euch vor, wenn der Arbeitnehmer womöglich vor Gericht gewinnt, dann weiß
man nicht, wie der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter im Nachhinein gegenübertritt.
Würde man die Sachen intern regeln, dann
glaube ich, ist sehr viel Gutes getan. Damit
können mögliche Rechtswege, lange Gerichtszeiten und Einsprüche oder Ähnliches
verhindert werden, da Menschen eher diesen Weg gehen, als sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, um die Stadt Innsbruck zu
verklagen, oder Sonstiges.
Das ist der Hintergrund, warum der Antrag
in der Art formuliert ist, und ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GR-Sitzung 25.01.2023
GR Mag. Plach: Ich kann diesen Antrag
nicht nachvollziehen. Bgm.-Stellv. Lassenberger hat es jetzt zwar in sehr salbungsvollen Worten ausgedrückt, aber heute, in der
Aktuellen Stunde, hat er seine Intention
recht deutlich gezeigt: Er geht nämlich davon aus, dass Sachen, die bei der Personalvertretung einlangen, im Endeffekt auch bei
Herrn Bürgermeister am Tisch landen. Das
ist meiner Meinung nach eine unhaltbare
Unterstellung gegenüber der Personalvertretung, die ihren gesetzlichen Aufgaben
nachkommt und in welcher noch dazu politisch nahestehende, gewählte VertreterInnen von Bgm.-Stellv. Lassenberger sitzen.
Das ist eine Unterstellung gegenüber der
gesetzlich von der Belegschaft gewählten
Vertretung, die so nicht stehen bleiben darf.
Deshalb brauchen wir auch keine Konkurrenzeinrichtung zur Zentralen Personalvertretung (ZPV) und wir brauchen auch kein
gerichtsähnliches, vorgeschaltetes Tribunal,
bei welchem ein/e Ex-RichterIn - hier frage
ich mich ohnehin, wer sich das antun soll -,
ein/e ArbeitsrechtlerIn und wer auch immer,
zusammenkommen und über vermeintliche
Sachen befinden sollen. Ich glaube, das
braucht es nicht.
Wir stimmen dafür, den Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuzuweisen, da wir sehen, dass im Zuge der
großen Problematik rund um die Mag.Abt. I, Personalwesen - aufgrund des Kontrollberichts und der weiteren Folgen, die
aufgetreten sind - Klärungsbedarf besteht.
Vielleicht hat die Personalvertretung gemeinsam mit dem Personalausschuss die
eine oder andere Möglichkeit, Handlungsfelder zu entwickeln und Expertisen heranzuziehen.
Wir finden das Grundanliegen, wie auch
beim Antrag davor, nicht schlecht, aber eine
Konkurrenzinstitution zur Personalvertretung - welche Bgm.-Stellv. Lassenberger
vielleicht nicht immer passt - zu etablieren,
kommt für uns auf keinen Fall in Frage,
denn die Belegschaft wählt ihre Vertretung
und ihre AnsprechpartnerInnen schon noch
selbst.
Bgm. Willi: Ich möchte mich dem Gesagten
von GR Mag. Plach zu 100 % anschließen.
Was ist denn das für ein Misstrauen des
Personalvertreters, Bgm.-Stellv. Lassenberger, gegen die Personalvertretung?