Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.252

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Antwort:

Für die Umsetzung des Neubaus des "Kaufhaus Tyrol" war die Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich. Das Projekt "Kaufhaus Tyrol" erfuhr eine
komplexe Entwicklung unter Anwendung verschiedener Qualitätssicherungsmaßnahmen (Projektentwicklung, Einbindung eines externen Gestaltungsbeirates, breite auch öffentliche Diskussion, offener Wettbewerb, Alternativvorschlag und zuletzt ein privates Gutachterverfahren), die schließlich zum politisch getragenen Ergebnis geführt haben. Dieses Ergebnis des Verfahrens,
bei dem unter anderem Politik, Sachverständigenbeirat, Bundesdenkmalamt,
Architektenkammer und die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration, eingebunden wurden, wurde vom damaligen Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte zur Umsetzung beschlossen.
Das gegenständliche Bauvorhaben wurde seitens der AK im Rahmen des
rechtskräftigen Bebauungsplanes entwickelt und eingereicht. Eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes wurde vom Innsbrucker Gestaltungsbeirat (IGB) und von der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, festgestellt und in einem Gutachten im Rahmen des Bauverfahrens dargelegt.

Frage 6:

Welche Umplanungen wären seitens des Projektwerbers AK Tirol erforderlich, um
einen Zubau zu errichten, der aus Sicht der zuständigen Dienststellen keine Beeinträchtigung des Ortsbildes darstellen würde?

Antwort:

Auch wenn aufgrund der Historie der Umwidmung der gegenständlichen
Grundstücksfläche und des bestehenden Bebauungsplanes eine Bebauung
auf diesem Teil des Grundstückes mittlerweile baurechtlich möglich ist, muss
diese hohe Qualitätsansprüche erfüllen, bodensparend ausgeführt werden
und einen Dialog mit dem einzigartigen Landschaftsraum eingehen und dessen Qualitäten erhalten bzw. respektieren.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung

Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

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2h

45 min