Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.283

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(zu Punkt 45.8)

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BRUCI<
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 19.01.2023

Agrargemeinschaft Amraser Hochwald, Rechtsgrundlage für die Substanzentnahme aus
dem Gemeindegut; Zahl MagIbk/41563/GfGR-AF/121/2022;
ANFRAGE von GR Depaoli (GERECHT) vom 15.12.2022;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 15.12.2022 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Der Stadtsenat hat am 08.06.2022 den gegenständlichen Akt zurückgestellt und eine rechtliche Prüfung durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hinsichtlich der Abwicklung angefordert. Die dementsprechende fachkundige rechtliche Prüfung durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hinsichtlich der Abwicklung erfolgte. Trotzdem wurde von wem auch
immer eine zusätzliche externe rechtliche Beurteilung in Auftrag gegeben, welche der Bürgermeister den gemeinderätlichen Unterlagen für die Gemeinderatssitzung am 15.12.2022 beifügte. Den Auftrag für die rechtliche Beurteilung erhielt em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber von
der Universität Innsbruck.

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Frage 1:

Ist es richtig, dass der Stadtsenat am 08.06.2022 aufgrund eines Beschlusses den
gegenständlichen Akt zurückstellte und eine rechtliche Prüfung durch die Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hinsichtlich der Abwicklung anforderte?

Antwort:

Die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, wurde mit Beschluss des Stadtsenates vom 08.06.2022 "zur Überprüfung (…) hinsichtlich der Abwicklung"
beauftragt. Diesem Auftrag ist das Amt für Präsidialangelegenheiten mit EMail vom 29.08.2022 an die Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
nachgekommen. Seither wurde die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten,
weder mit dieser Causa weiter befasst, noch in irgendeiner Form weiter eingebunden. Erst durch das Mail der Mag.-Abt. IV, Finanzdirektion, vom
14.12.2022 wurde dem Amt für Präsidialangelegenheiten die "rechtliche Beurteilung" von Univ.-Prof. Dr. Karl Weber vom 11.10.2022 über Auftrag des
Stadtsenates zur Kenntnis übermittelt, wodurch das Amt für Präsidialangelegenheiten erstmals erfahren hat, dass dessen Rechtsansicht von einem
außenstehenden Dritten offensichtlich im Auftrag der Mag.-Abt. IV, Finanzdi-

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331 , www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG , BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330 , UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe