Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.287
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Frage 12:
Wenn ja, wann wurde dieser Beratervertrag etc. mit dem Bürgermeister bzw. mit
der Stadt Innsbruck abgeschlossen, ist selbiger befristet, und wenn ja bis wann?
(Datum)
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 11.
Frage 13:
Mit welchen rechtlichen Beurteilungen bzw. mit welchen Rechtsgutachten wurde
em. O. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber seit 01.05.2018 vom Bürgermeister bzw. von
der Stadt Innsbruck beauftragt, deren Kosten der Stadt Innsbruck verrechnet wurden? (Es wird um Aufstellung pro Rechtsgutachten, rechtliche Beurteilung, Datum
der Auftragsvergabe, Kosten ersucht)
Antwort:
Im System konnte folgende Zahlung aufgerufen werden:
17.12.2018 Belegnummner 190032213 € 9.600,-Energieplan Rechtsgutachten Landesgesetze
Frage 14:
Aufgrund welchen Beschlusses des Stadtsenates wurde em. O. Univ.-Prof.
Dr. Karl Weber mit der gegenständlichen rechtlichen Beurteilung (DES VORGEHENS DER STADT INNSBRUCK BEI DER VERWENDUNG VON SUBSTANZERLÖSEN DER AGRARGEMEINSCHAFT) beauftragt?
Antwort:
Für die Auftragsvergabe bis zu einem (Netto-)Auftragswert von € 25.000,-- im
Einzelfall ist der Stadtmagistrat ermächtigt (GR-Beschluss vom 12.07.2012).
Frage 15:
Der Stadtsenat hat per Beschluss am 08.06.2022 eine rechtliche Prüfung durch
die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hinsichtlich der Abwicklung angefordert.
Keine externe rechtliche Beurteilung! Wer ist für die offensichtliche Ignorierung
dieses Stadtsenatsbeschlusses aller verantwortlich, zumal gemäß Stadtsenatsbeschluss keine externe rechtliche Beurteilung der gegenständlichen Abwicklung angefordert wurde?
Antwort:
Es erfolgte eine Überprüfung durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, hinsichtlich der Abwicklung gemäß Beschluss des Stadtsenates vom
08.06.2022. Zu den Gründen für die Einholung der externen rechtlichen Beurteilungen wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.
Frage 16:
Können Sie ausschließen, dass mit der externen rechtlichen Beurteilung der gegenständlichen Abwicklung eine Verletzung des Datenschutzrechtes stattgefunden hat?
Antwort:
Datenschutzverletzungen unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung. Eine Verletzung kann
nicht erkannt werden.
Frage 17:
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 16.
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