Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.288

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Frage 18:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 16.

Frage 19:

Warum interessiert den Bürgermeister die Rechtsmeinung der Magistratsdirektorin
nicht, wie bei der stadtrechtswidrigen Auflösung des Personalamtes laut Medienberichten unter Beweis gestellt - bzw. warum akzeptiert der Bürgermeister die
Rechtsmeinung von fachkundigen Mitarbeitern der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegen nicht, wie bei der gegenständlichen rechtlichen Prüfung?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 20:

Können Sie als Finanzreferent und Bürgermeister der Stadt Innsbruck garantieren, dass, sollte der Gemeinderat der Substanzentnahme zustimmen, selbige
rechtskonform ist bzw. übernehmen Sie gegebenenfalls die alleinige rechtliche
Verantwortung für selbige Substanzentnahme?

Antwort:

Die Frage ist auf die "Substanzentnahme" gerichtet, wobei die Art und
Weise in der Frage nicht näher beschrieben wird. Der Beschluss über die
Substanzentnahme fällt nicht in die Kompetenz des Bürgermeisters. Auf die
Beantwortung in Frage 2 wird zusätzlich hingewiesen.

Frage 21:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 20.

Frage 22:

Wann haben Sie als Bürgermeister davon erfahren, dass eine gegenständliche
externe rechtliche Beurteilung in Auftrag gegeben wurde und vom wem? (Datum
und Name)

Antwort:

Im Rahmen der periodischen Jours fixes der Mag.-Abt. IV wurde dem Bürgermeister vom Finanzdirektor berichtet, dass vor dem Hintergrund des EMails zum Prüfauftrag des Amtsvorstandes der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, vom 29.08.2022 neben der bereits vorliegenden Gesprächsnotiz
mit dem Vorstand der Abteilung Agrarrecht des Landes Tirol vom 12.09.2022
eine externe rechtliche Expertise bei em. o. Univ.-Prof. Dr. Karl Weber zur
weiteren Objektivierung eingeholt wird. Über das Ergebnis wurde der Bürgermeister ebenfalls informiert.

Frage 23:

Wann (Datum) wurden Sie über das Ergebnis der gegenständlichen rechtlichen
Prüfung durch die Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten informiert bzw. wann
(Datum) wurde der Finanzdirektor über das Ergebnis der gegenständlichen internen rechtlichen Prüfung informiert?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 22.

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