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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.299

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26.01.2022). In der Vorbereitung des Anhörungsverfahren zur straßenpolizeilichen Verordnung wurde ein verkehrstechnisches Gutachten erstellt.
Frage 3:

Wenn ja, von wem wurde dieses erstellt?

Antwort:

Eigene Planungen der Ämter sowie verkehrstechnisches Gutachten des BVR,
Büro für Verkehrs- und Raumplanung, Innsbruck.

Frage 4:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

-

Frage 5:

Verkehrssicherheit: Wie wird darauf reagiert, dass Kinder den nur mittels Bodenmarkierung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) zugewiesenen Bereich jederzeit unerwartet durchlaufen können?

Antwort:

Kinder können auch bei Bordsteinkanten unerwartet auf Fahrbahnen laufen.
Eine Begegnungszone soll eine Verhaltensänderung insbesondere der motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen mit reduzierter Fahrgeschwindigkeit und
damit verbunden verbesserter Aufmerksamkeit auf schwächere VerkehrsteilnehmerInnen bewirken. Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen.

Frage 6:

Sind im Bereich der Begegnungszone rund um den Bozner Platz geschwindigkeitsbeschränkende bauliche Maßnahmen, wie z. B. Fahrbahnschwellen angedacht bzw.
wie wollen Sie überhöhte Geschwindigkeiten von Fahrzeugen inklusive Fahrrädern
und Elektrorollern in diesem Bereich verhindern?

Antwort:

Die Neugestaltung erfolgt geschwindigkeitsdämpfend mit Natursteinpflasterungen. Fahrbahnschwellen sind nicht vorgesehen.

Frage 7:

Wird beim Pflasterbelag zwischen "befahrbar" und "nur begehbar" unterschieden?

Antwort:

Beim Pflasterbelag wird zwischen Gehbereich/Begegnungszone Fahrbahn
und multifunktionaler Platzfläche entschieden.

Frage 8:

Wenn ja, für welche Belastungsklasse sind die Bereiche für den MIV vorgesehen?

Antwort:

Der motorisierte Individualverkehr mit Personenkraftwagen geht in die Berechnung der Belastungsklasse gar nicht ein. Die Dimensionierung erfolgt für
Lastklasse LK 0,4 gemäß RVS 03.08.63 mit bis zu 400.000 Überfahrungen mit
Normalachslast 100kN. Die Pflastersteinhöhe wird mit 16 cm gewählt und in
schwächer überfahrbaren Bereichen auf 14 cm reduziert.

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