Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.49

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Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich nehme
nun eine getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte vor. Der letzte Absatz des Beschlussvorschlages (Seite 19) wird gestrichen.
Der Abänderungsantrag von GRin Dengg
und MitunterzeichnerInnen (Seite 27) wird
zurückgezogen.
Wir stimmen noch über die Punkte der
Kenntnisnahme sowie der Einleitung des
Ermittlungsverfahrens ab.
StRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Das Problem ist, dass die Vordnung von Tempo-30 gesamt und die vier
Straßen zusammenhängen. Diejenigen, die
jetzt für 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung sind, müssen den Antrag ablehnen,
weil das so in der Formulierung steht.
Manche wollen die gesamte Tempo-30 Beschränkung ablehnen, aber für die vier Straßenzüge stimmen. Das ist in dem Fall nicht
möglich. Könnte man die Absätze nicht anders formulieren? Eine Möglichkeit wäre:
Punkt 1.: Die flächendeckende Einführung
von Tempo-30 wird gemäß Beschluss des
Stadtsenates abgelehnt.

die Absetzung des Punktes von der Tagesordnung,
und würde die zuständigen Stellen bitten,
eine entsprechende Vorlage zu erstellen,
aus der man das nächste Mal erkennen
kann, worüber wir abstimmen.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Ich lasse über
den Absetzungsantrag abstimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck"
{FI}, 7 Stimmen):
Der Antrag (Seite 19) wird von der Tagesordnung abgesetzt.
14.

I 19032/2022/PA
Novellierung der Dienstzweigeverordnung - Adaptierung des
Grundlehrgangs und der Dienstprüfung für die Verwendungsgruppe B

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 11.01.2023:

Punkt 2.: Für die genannten vier Straßen
wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Der beiliegende Entwurf einer Verordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Dienstzweigeverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck geändert wird, wird beschlossen.

Dann wäre die Abstimmung am einfachsten.

Die Verordnung tritt mit 01.01.2023 in Kraft.

Bgm.-Stellv. Lassenberger: Wenn die Sache so ist, bin ich der Meinung, dass wir die
Sitzung erneut unterbrechen müssen, um
eine entsprechende Formulierung zu erreichen. Aus meinem Verständnis, weil wir in
der weiterführenden Erklärung die Matrix
enthalten haben, ist es selbsterklärend,
wenn vier Straßen beschlossen werden,
dass der Rest davon nicht betroffen ist. Meines Erachtens schließt sich das aus.
Wir können aber gerne Adaptierungen vornehmen.
GR Appler: Zur Geschäftsordnung! Im Hinblick dessen, dass die Vorlage ein wenig
verwirrend geschrieben ist, die Rettungsversuche der letzten Minuten nicht zielführend
waren und ich den GRÜNEN gerne zugestehe, ihre Position auch im Abstimmungsverhalten zu sehen, würde ich vorschlagen,
den Punkt zu vertagen.
Daher beantrage ich
GR-Sitzung 25.01.2023

15.

IV 19498/2022
lnnsbrucker Immobiliengesellschaft (IIG) - lnnsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG), IIG-Projektbericht für Projekt- und Baubeschluss, Höttinger Alm - Umbau
Küche

Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 18.01.2023:
Die Stadt Innsbruck nimmt den vorliegenden Projektbericht der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) für den Projektund Baubeschluss vom 20.12.2022 zum
Umbau der Küche auf der Höttinger Alm zur
Kenntnis. Die Innsbrucker Immobilien Service GesmbH (IISG) wird mit der Projektumsetzung beauftragt.
Die IIG führt zahlungswirksame Schätzkosten von € 650.000,-- (netto) an.