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Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf

- S.58

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- 49 -

stimmt dem Abschluss des als Anlage ./1 angeschlossenen Dienstbarkeitsvertrages mit der Schlick 2000,
Schizentrum Aktiengesellschaft, FN
34262k, zu, mit dem die Stadt Innsbruck auf den in ihrem bücherlichen Eigentum stehenden Grundstück 1261/1,
1262, 1264, 1266, 1267/1, 1267/3,
1267/4, .160 und 1289 in EZ 206 KG
81133 Telfes der Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft, FN
34262k, diverse Dienstbarkeiten für
den Lift- und Schibetrieb, insbesondere
der Skiabfahrt, der Beschneiung und
der Duldung von Liftanlagen einräumt.
Die Dienstbarkeitseinräumung steht im
Zusammenhang mit dem neuen Galtbergliftprojekt.
2.

Dem gegenständlichen Vertrag liegt
der Lageplan der Fa. AEP Planung und
Beratung GmbH vom 4.10.2022, PLGET-EZ-206/1, Revision e (Anlage ./2)
zugrunde. Auf diesem sind die reinen
Dienstbarkeitsflächen ohne allfällig zu
errichtende Böschungen und Sicherungen eingezeichnet. Die Dienstbarkeiten
können so ausgeübt werden, dass die
im Plan dargestellten Flächen in voller
Größe hergestellt werden dürfen und
die Böschungen und Sicherungen außerhalb der Flächen liegen. Die außerhalbliegenden Böschungsflächen betragen rund 200 m2. Diese sind der Gesamtfläche hinzuzuschlagen.

3.

Die Stadt Innsbruck als Weideberechtigte auf Grundstück 1353/1 KG Telfes,
die im Eigentum der Gemeinde
Fulpmes steht, stimmt dem Ausbau des
Galtberg (Neuerrichtung der GD 10 Galtbergbahn samt den geplanten Pistenbauten, samt Beschneiungsteich,
Nebenbauten und Pistenbeschneiung)
ausdrücklich zu. Insbesondere wird der
behördlich vorgeschriebenen WaldWeidefreistellung auf Grundstück
1353/1 zugestimmt. Ein Sommerbetrieb
für die Nutzung der GD 10-Galtbergbahn für Ausflugs- und Wanderfahrten
im bisherigen Ausmaß - verglichen zur
Kreuzjochbahn - ist gestattet, darüber
hinaus ist jedenfalls eine gesonderte
Vereinbarung zu schließen.

GR-Sitzung 25.01.2023

4.

Die gegenständliche Vereinbarung beginnt mit dem Tag des behördlich bewilligten Baubeginnes der Seilbahnanlage der Talstation und wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

5.

Das Entgelt wird als Gesamtpauschalentschädigung für den Zeitraum von
2023 bis 2032 mit gesamt netto
€ 83.300,--, das sind inklusive Umsatzsteuer iHv derzeit 20 %, brutto
€ 99.960,-- vereinbart und wird auf der
Grundlage einer Dienstbarkeitsfläche
von gesamt 53.053 m2 und einem Betrag von ca. € 0,15 errechnet.
Ab dem Jahr 2033 wird die jährlich anfallende Gesamtpauschale mit angemessenen Quadratmeterentgelten als
Entschädigung unter Berücksichtigung
der dann herrschenden Flächenausmaße neu berechnet und entsprechend
wertgesichert für die Folgejahre angepasst. Für den Fall, dass sich der Tag
des behördlich bewilligten Baubeginnes
der Seilbahnanlage der Talstation um
ein Kalenderjahr verschiebt, verschiebt
sich auch der zehnjährige Pauschalzahlungszeitraum um ein Jahr nach
hinten. Die neue Liftstation Galtberg
und die 4 neuen Stützen samt Sockel/Fundamenten werden auf den
städt. Grundstück .160 und 1264 sowie
1267/3 und 1267/4 aus EZ 206 der
KG 81133 Telfes als Superädifikate errichtet, wofür ein Entgelt von netto
€ 4.875,--, brutto inkl. USt € 5.850,-vereinbart wird, das auf der Grundlage
einer von den Superädifikaten betroffenen Fläche von gesamt 518 m2 und
dem Betrag von € 9,41 errechnet wird.
Sollten Flächenerhöhungen und somit
Ausmaßerweiterungen bei der neuen
Liftstation Galtberg bzw. den 4 Liftstützen samt Sockel (Fundamenten) eintreten, erfolgt eine nachträgliche Anpassung des Superädifikatsentgeltes (Differenz nach oben) entsprechend den
neuen Flächenausmaßen, wofür ein
zusätzliches Entgelt an die Stadt Innsbruck zu entrichten ist. Bei Flächenverringerungen erfolgt kein Ausgleich. Die
Schlick 2000, Schizentrum Aktiengesellschaft, FN 34262k, stellt der Stadt
Innsbruck jeweils jährlich zeitgerecht