Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-01-25-GR-Protokoll.pdf
- S.57
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men die Einkommensgrenze bis zu 30 % erhöht, damit mehr Menschen diese Ermäßigungen beanspruchen können.
Sobald alles beschlossen ist, werden die Informationen dazu auf der Homepage für alle
ersichtlich dargestellt und leicht zugänglich
sein. Es ist uns auch wichtig, dass sich
Menschen bzw. Familien, die ein gewisses
Schamgefühl haben, uns nach Ermäßigungen zu fragen, bei der Bildungsservicestelle
einer städtischen Einrichtung, in der Ing.-Etzel-Straße 7 in Innsbruck beraten lassen
und dort auch ganz diskret eine Auskunft erhalten können.
Vielen Dank und ich hoffe auf eine breite
Mehrheit für die beiden nun folgenden Beschlüsse.
GRin Mag.a Klingler-Newesely: Wir begrüßen das Ganze selbstverständlich sehr, insbesondere den ersten Teil mit der Aussetzung der Valorisierung. Hierfür gibt es unsere volle Zustimmung.
Beim zweiten Teil, bezüglich des Verabreichungszuschlages, stellen wir uns allerdings folgende Frage, welche wir auch bereits in den Raum gestellt haben: Warum
musste man in der schulischen Nachmittagsbetreuung diesen Verabreichungszuschlag in den letzten Jahren zahlen und in
den Horten nicht? Es geht in beiden Fällen
um eine Kinderbetreuung im Schulalter, die
beiden Einrichtungen sind im Grunde dasselbe. Für mich ist diese zweischienige Vorgehensweise nicht verständlich.
Die Schulen sind darüber informiert, dass
der Verabreichungszuschlag für die MittagstischzubereiterInnen bezahlt wird, auch an
Schulen, die keine MittagstischzubereiterInnen haben, mussten Eltern diesen dennoch
bezahlen. In meinen Augen wirkt der zweite
Teil mit dem Verabreichungszuschlag eigen, das muss man einfach sagen.
Im Fall, dass wir auch schon den nächsten
Antrag diskutieren, kann ich sagen, dass wir
diesen Punkt absolut begrüßen, insbesondere auch die Transparenz, dass die Einkommensgrenzen angegeben werden und
sich die Eltern dadurch viel Schreibarbeit ersparen.
Im Hinblick auf die Bildungsservicestelle
kann ich nur meine Erfahrungen teilen, dass
in den Schulen nie jemand über diese Bildungsservicestelle offiziell informiert wurde.
GR-Sitzung 25.01.2023
Eltern demnach dorthin zu schicken, fällt
vielleicht mir ein, da ich im Gemeinderat
sitze, aber anderen Schulleitungen nicht, da
es ihnen zum Teil nicht bekannt ist.
GR Appler: Ich ersuche
um getrennte Abstimmung der beiden Absätze.
Bgm.-Stellv. Lassenberger: Beide Absätze werden getrennt voneinander abgestimmt:
Beschluss (einstimmig):
Der Absatz 1 des Antrages des Stadtsenates vom 24.01.2023 (Seite 47) wird angenommen.
Mehrheitsbeschluss (gegen "Für Innsbruck"
{FI}, ÖVP und TSB, 13 Stimmen):
Der Absatz 2 des Antrages des Stadtsenats
vom 24.01.2023 (Seite 47) wird angenommen.
18.
V 00986/2023
Fortsetzung der jährlichen Indexierung von Einkommensgrenzen
für Ermäßigungen im Kindergarten-, Hort- und Schulbereich
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 24.01.2023:
Die aktuellen Einkommensgrenzen für Ermäßigungen im Kindergarten, Hort und
Schulbereich, wie sie mit 14.07.2022 vom
Gemeinderat beschlossen wurden, sollen wie bisher gehandhabt - jährlich auf dem
Ausgleichszulagenrichtsatz basierend indexiert werden.
19.
Maglbk/30837/LA-LSA/1/WÖS
Stadt Innsbruck - Schlick 2000
Schizentrum Aktiengesellschaft,
Dienstbarkeitsvertrag für den Liftund Schibetrieb im Zusammenhang mit dem neuen Galtberg-Liftprojekt
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 24.01.2023:
1.
Die Landeshauptstadt Innsbruck (im
Folgenden kurz: Stadt Innsbruck)