Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Kurzprotokoll_gesch.pdf
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5.
MagIbk/35478/SP-KS-STB/3
7.
Wettbewerb Domplatz, Randbedingungen und Zielsetzungen,
Grundsatzvereinbarung
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
7.1
IV 15857/2022
Förderung in der Schutzzone 1 Altstadt-Innenstadt
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, GERECHT und GR Schmidt, 9 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 22.02.2023:
Beschluss (einstimmig):
1.
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2023:
2.
3.
4.
6.
Die Inhalte der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen (Randbedingungen
und Zielsetzungen) für das Wettbewerbsverfahren für die gesamthafte
Gestaltung des Domplatzes inklusive
Vorbereich und Umfeld des Doms werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass bei der Neuplanung des
Zugangs-/Erschließungsbereichs des
Doms (inklusive barrierefreier Erschließung) die bestehende Grundstücksgrenze nicht zwingend eingehalten
werden muss. Aufbauend auf dem Entwurf des Wettbewerbssiegerprojekts
kann eine allfällig notwendige Grundstücksarrondierung eingeleitet werden.
Die Projektaufteilung der baulichen
Umsetzung zwischen der Stadt Innsbruck und der röm.-kath. Pfarrkirche
Innsbruck-St. Jakob soll sich am Umfang des Zugangs-/Erschließungsbereichs des Doms orientieren.
Die Grundsatzvereinbarung zwischen
der Landeshauptstadt Innsbruck und
der röm.-kath. Pfarrkirche InnsbruckSt. Jakob in Zusammenhang mit der
geplanten Neugestaltung des Domplatzareals und des Eingangsbereichs
des Doms zu St. Jakob wird beschlossen.
Maglbk/53251/SUB-FV/5
Tarifordnung der Feuerwehr der
Stadt Innsbruck, außerordentliche
Anpassung
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.02.2023:
Beiliegende Tarifordnung der Feuerwehr
der Stadt Innsbruck wird beschlossen.
Diese tritt ab 01.03.2023 in Kraft.
GR-Sitzung 23.02.2023
Die Stadt Innsbruck unterstützt die Firma
Franz Tomasini GmbH hinsichtlich der Sanierung der Gewölbe und der EG Zone der
Liegenschaft mit der Hausbezeichnung Riesengasse 4 mit einem Baukostenzuschuss
in Höhe von € 10.740,-- excl. MWSt.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die HHSt.
1/363000-778200 - Altstadterhaltung und
Ortsbildpflege gegeben.
7.2
IV 15899/2022
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 08.02.2023:
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Förderungswerber
hinsichtlich der
Restaurierung der Straßenfassaden auf der
Liegenschaft mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 15.735,-- incl. MWSt.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
Die Bedeckung ist durch die HHSt.
1/363000-778200 - Altstadterhaltung und
Ortsbildpflege gegeben.