Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 2023-02-23-GR-Kurzprotokoll_gesch.pdf

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23.

MagIbk/49828/SP-BB-RO/1
Bebauungsplan Nr. RO-B8,
Rossau, Bereich Grabenweg 79
(als Änderung der Bebauungspläne Nr. RO-B2 und Nr. AM-B11),
gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2022

26.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 1 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

26.1

MagIbk/54511/GfGR-AT/27/2023
Bozner Platz; Pflege des Platzes
durch die Mag.-Abt. III, Grünanlagen (GR Depaoli)

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.
24.

MagIbk/49852/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B50, Wilten, Bereich zwischen Lieberstraße, Müllerstraße, Glasmalereistraße und Maximilianstraße (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WI-B2), gemäß § 56 Abs. 1 und
2 TROG 2022

Beschluss (bei Stimmenthaltung von NEOS,
2 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
08.02.2023:
Der oben genannte Plan wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.
25.

MagIbk/43673/SP-BB-PR/1
Bebauungsplan Nr. PR-B36, Pradl,
Bereich Pembaurstraße 12 (als
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. RE-B1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2022

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, FRITZ
und GERECHT, 10 Stimmen):
Beiliegendem von GR Depaoli eingebrachten dringenden Antrag wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb er der geschäftsordnungsmäßigen Behandlung zugeführt
wird.
27.

Einbringung und Behandlung von
dringenden Anträgen gemäß § 21
Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)

27.1

MagIbk/54511/GfGR-AT/28/2023
Entscheidungen und Geschäfte
durch Herrn Bürgermeister bei
finanziellen Aufwänden ab
€ 3.000,--; Beiziehung von Magistratsabteilungen oder Magistratsdirektorin (StRin Mag.a Oppitz-Plörer)

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE und ALI, 8 Stimmen; einstimmig):
Beiliegendem von StRin Mag.a Oppitz-Plörer
und MitunterzeichnerInnen eingebrachten
dringenden Antrag gemäß § 21 Abs. 2 Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) wird die Dringlichkeit zuerkannt.

Beschluss (einstimmig):

Beschluss (bei Stimmenthaltung von
GRÜNE und ALI, 8 Stimmen; einstimmig):

Der oben genannte Plan wird gemäß
§ 64 TROG 2022 beschlossen.

Der Antrag wird dem Inhalt nach angenommen.

GR-Sitzung 23.02.2023